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Fliegen erlaubt, kreisen nicht: Der Überflug von Rosinenbomber anlässlich des 70. Jubiläums der Luftbrücke sorgt für Streit.

© dpa/Paul Zinken

70 Jahre Luftbrücke: Warum die Rosinenbomber nicht über dem Brandenburger Tor kreisten

Die ausbleibende Ehrenrunde von Rosinenbombern über Berlin sorgt für Streit - die Ursache ist banal. Die Verantwortung dafür lag nicht beim Senat.

Ihr Flug über Berlin und den ehemaligen Flughafen Tempelhof dauerte nur wenige Minuten und dennoch sorgt der Auftritt von knapp 20 Rosinenbombern anlässlich des 70. Jubiläums der Berliner Luftbrücke auch am Tag danach für Gesprächsbedarf. Den Grundstein dafür hatte die "BILD"-Zeitung mit dem Zitat eines ehemaligen Luftbrücken-Piloten gelegt. Der griff die in Berlin regierende Koalition von SPD, Linken und Grünen scharf an, bezeichnete sie als "Sozialisten" und wurde dafür aus den Reihen der AfD öffentlich beklatscht.

In die schon in den Wochen vor dem Jubiläum vor allem von der Opposition getragene Kritik stimmte dann auch die CDU-Fraktion noch einmal ein. Deren kulturpolitischer Sprecher Robbin Juhnke sprach von einem "frustrierenden Auftritt der Rosinenbomber über Berlin" und warf dem Senat vor, das zum Luftbrücken-Jubiläum vorgesehene Kreisen der Maschinen über dem Brandenburger Tor verhindert zu haben. Vom "geschichtsvergessenen linken Senat" war in der Erklärung Juhnkes die Rede, die Würdigung von 70 Jahren Luftbrücke in Berlin bezeichnete er als "beschämend".

Verantwortung liegt bei Förderverein aus Hamburg

Was Juhnke und andere Kritiker nicht erwähnten: Der Verantwortung dafür, dass die Bomber eben nicht über dem Brandenburger Tor hatten kreisen dürfen, lag nicht bei Michael Müller (SPD) oder den Mitgliedern des rot-rot-grünen Senats. Tatsächlich hatten die Organisatoren des Luftbrücken-Gedenkens, ein in Hamburg ansässiger Förderverein, die dafür notwenigen Anträge erst zu spät gestellt und dann - am vergangenen Donnerstag und damit drei Tage vor dem geplanten Überflug - zurückgezogen. Damit war der Fall für das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erledigt, wie eine Sprecherin am Montag erklärte.

Fakt ist: Wer mit einem Flugobjekt - bekannt oder unbekannt - das Gebiet rund um das Regierungsviertel überfliegen will, braucht dafür eine Genehmigung. Diese Voraussetzung gilt für das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin). Es umfasst den gesamten Innenstadtbereich im Umkreis von drei nautischen Meilen rund um das Reichstagsgebäude - ein Radius von 5,56 Kilometern. Wer in diesen eindringen möchte, muss zuvor einen Antrag beim BAF stellen. Ein Einflug in das Gebiet ohne vorherige Durchfluggenehmigung stellt einen Straftatbestand dar.

Zu spät und unvollständig

Laut Kerstin Weber, Pressesprecherin des BAF, hatten die Organisatoren des Luftbrücken-Gedenkens diesen Antrag zwar eingereicht, allerdings spät und zunächst unvollständig. Ein zuständiger Mitarbeiter hätte sich daraufhin intensiv mit dem Anliegen auseinandergesetzt, ein positiver Bescheid sei aber unsicher gewesen. Am vergangenen Donnerstag dann waren sämtliche Anträge zurückgezogen worden. Damit war der Überflug des Brandenburger Tores vom Tisch - ganz ohne politische Einflussnahme.

Und auch einen weiteren Vorwurf entkräftete Weber: Im Zuge der Rosinenbomber-Debatte war der Vergleich zum Jahr 2014 gezogen worden. Damals waren die Spieler der frisch zum Weltmeister gekürten Fußball-Nationalmannschaft an Bord einer Maschine der Fluglinie "Lufthansa" über das Regierungsviertel und die dort aufgebaute Fanmeile geflogen. Dieser Fall sei anders gelagert, weil für Airlines im Linienbetrieb andere Voraussetzungen gelten würden als private Veranstalter, erklärte Weber. Solch ein Überflug im Rahmen des zivilen Luftverkehrs sei deutlich schneller Genehmigungsfähig als ein Überflug zu Gedenkzwecken.

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