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Revolutionäre 1. Mai-Demo-Berlin 2020 an der Ecke Revaler Straße, Warschauer Straße in Friedrichshain.

© imago images / Tim Wagner

38 Ermittlungen laufen noch: Nach dem 1. Mai 2020 gab es in Berlin elf Verurteilungen

Ein Jahr nach dem 1. Mai 2020, bei dem es zu Flaschenwürfen auf die Polizei und Rangeleien kam, wurden elf Menschen verurteilt. Ins Gefängnis muss bisher niemand.

Ein Jahr nach dem 1. Mai 2020 mit Rangeleien, Flaschenwürfen auf die Polizei und 182 Strafanzeigen sind 11 Menschen verurteilt worden. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervor.

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Die Staatsanwaltschaften hätten 130 Ermittlungsverfahren eingeleitet, zum Teil hätten auch mehrere Anzeigen zu einem Verfahren führen können. Es ging um Körperverletzung, Widerstand gegen Polizisten, Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch und verfassungswidrige Zeichen.

Bei 87 Beschuldigten seien die Verfahren eingestellt worden, meist wegen Geringfügigkeit oder fehlender Anhaltspunkte. Ende April 2021 liefen noch 38 Ermittlungen. Die höchsten verhängten Strafen waren bisher zwei Mal ein Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung sowie in einem Fall Jugendarrest. Dazu kamen acht Geldstrafen zwischen 450 und 2250 Euro.

Am 1. Mai 2020 hatten sich trotz Demonstrationsverboten tausende Menschen vor allem in Kreuzberg zu spontanen Aktionen oder zum Feiern versammelt. 18 Polizisten wurden durch Angriffe verletzt. (dpa)

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