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Schieflage. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

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24 Monate für eine Berufung beim Landessozialgericht: Verfahrensdauer in Berlin erreicht teils neue Höchststände

Wer Recht sucht, muss lange warten: An den meisten Gerichten in Berlin stagnieren die Verfahrenslaufzeiten oder haben sich verlängert.

Von Fatina Keilani

Die Justiz in Berlin kommt nicht voran. Die Verfahrenslaufzeiten an den meisten Gerichten stagnieren oder haben sich verlängert, unabhängig von Corona. Das geht aus einer Anfrage des parteilosen Abgeordneten Marcel Luthe bei der Berliner Justizverwaltung hervor.

So betrug die Dauer eines Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht im Jahr 2020 ganze 24,2 Monate. Im Vorjahr waren es 21,2 Monate, auch dies ein Höchstwert gemessen an den Vorjahren zurück bis 2011.

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Gestiegen sind auch die Verfahrensdauern am Verwaltungsgericht auf 14,1 Monate für eine Klage und 11,3 Monate für eine Berufung. Das Gericht hat immer noch stark mit Asylsachen zu tun. Die Anfrage enthält Zahlen für fast alle Gerichte.

„Statt den Rechtsstaat zu stärken, ist dieser in jeder Hinsicht noch schwächer als 2011, weil der Senat viel Geld für Phantastereien verschleudert hat, statt die staatliche Kernaufgabe der Sicherung des Rechts durch ausreichende Ressourcen zu erfüllen“, sagt Luthe zu den Ergebnissen seiner Anfrage.

Verfahrensdauern alleine seien nicht aussagekräftig, betonte dagegen der Präsident des Landgerichts, Holger Matthiessen. Ein monatelang nicht eingezahlter Gerichtskostenvorschuss verlängere ebenso das Verfahren wie eine Erledigung nach langer Zeit.

Ein Verfahren, das nach langer langer Zeit vielleicht aufgrund eines erhöhten Personaleinsatzes endlich erledigt werde, tauche nun in der Statistik auf und ziehe die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit signifikant in die Länge. Das gute Ergebnis der Erledigung habe also statistisch bei der Verfahrenslaufzeit negative Auswirkungen.

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