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Ein Bürogebäude der Deutsche Wohnen in Berlin.

© Fabrizio Bensch/Reuters

Update

14,5 Millionen Euro wegen Datenschutz: Deutsche Wohnen bleibt von Rekord-Bußgeld verschont

Wegen Datenschutz-Verstößen sollten 14,5 Millionen Euro zahlt werden. Der Konzern siegte vor Gericht. Die Datenschutzbeauftragte will das nicht hinnehmen.

Die Deutsche Wohnen muss vorerst kein Bußgeld über 14,5 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung zahlen. Das Berliner Landgericht hat das Bußgeldverfahren eingestellt, teilte das Wohnungsunternehmen am Dienstag mit. Am Mittwoch bestätigte das auch ein Sprecher des Landgerichts. Der Bußgeldbescheid ist unwirksam.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte die Zahlung in Rekordhöhe 2019 verhängt, weil ein Archivsystem für Mieterdaten der Deutsche Wohnen nicht den Datenschutzregeln entspreche.

Dort seien zum Teil Jahre alte persönliche Daten von Mieterinnen und Mietern einsehbar, hatte Smoltczyk festgestellt. Darunter fänden sich auch Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge sowie Informationen über die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen.

Das Unternehmen habe trotz einer bereits im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlung der Datenschutzbeauftragten nichts geändert, begründete diese ihren Schritt. Die Höhe des Bußgeldes richtete sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens und hätte sogar doppelt so hoch ausfallen können.

[Ein Jahr Mietendeckel: Zukunftsfrage Wohnen – das sind die Rezepte der Berliner Parteien. Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus.]

Die Deutsche Wohnen legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, schließlich landete die Sache vor Gericht. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, ist nicht rechtskräftig. Datenschutzbeauftragte Smoltczyk will das Bußgeld weiter durchsetzen. Sie kündigte am Mittwoch an, die Staatsanwaltschaft um eine Beschwerde gegen den Beschluss zu bitten.

Die Deutsche Wohnen ist einer der größten Vermieter in Berlin und steht wegen steigender Renditen seit Jahren im Fokus von Mieter-Initiativen. Ein aktuelles Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen hat den Konzern als Hauptgegner ausgemacht. Die Forderung: „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ (mit dpa)

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