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1. Mai: Friedrichstraße "zu eng" für Mayday-Parade

Die Mayday-Parade darf am 1. Mai nicht durch die Friedrichstraße ziehen. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt damit Auflagen der Polizei. Die Richter haben Sorge vor Ausschreitungen - obwohl die Veranstaltung in den vergangenen Jahren friedlich verlief.

Die für den 1. Mai geplante Mayday-Parade mit bis zu 8000 Teilnehmern darf nicht durch die Friedrichstraße in Berlin-Mitte ziehen. Eine entsprechende Auflage der Polizei hat das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren bestätigt. Die 1. Kammer folgte der Argumentation der Versammlungsbehörde, dass das Verbot aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich sei. Die Friedrichstraße sei zu eng, um ein etwaiges Einschreiten von Polizei- und Rettungskräften im Gefahrenfalle zu ermöglichen.

Nach Auffassung der Richter ließe sich eine Veranstaltung in der Friedrichstraße mit einer solchen Teilnehmerzahl nur verantworten, wenn deren Friedlichkeit außer Frage stünde. Daran bestünden aber erhebliche Zweifel. Hinsichtlich der Thematik der Mayday-Parade und des zu erwartenden "Schwarzen Blocks" bestünden Parallelen zu einer Demonstration gegen die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise am 28. März 2009.

Friedliche Demonstration im vergangenen Jahr

Auf der Abschlusskundgebung der Demonstration unter dem Motto "Wir zahlen nicht für eure Krise" war es damals vor dem Roten Rathaus zu Ausschreitungen gekommen. Insgesamt wurden 25 Personen vorübergehend festgenommen. Bereits damals hatte die Polizei einen Zug durch die beliebte Shoppingmeile untersagt.

In den vergangenen Jahren war die Mayday-Parade von Friedrichshain nach Kreuzberg jeweils friedlich verlaufen. In diesem Jahr soll Veranstaltung erstmals am Bebelplatz in Mitte beginnen. Laut Gerichtssprecher hat das Mayday-Bündnis gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt. (ae/ddp)

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