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Der Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte am Mittwoch, er wolle erst mal keine Bundespolizisten nach Berlin schicken.

© Tobias Schwarz/Pool via REUTERS

Keine Bundespolizisten mehr für Berlin: „Kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen“, sagt Seehofer

Der Bundesinnenminister will „bis auf Weiteres“ keine Bundespolizisten in die Hauptstadt schicken. Auch Mecklenburg-Vorpommern wird Berlin bis auf weiteres mit keinen Einsatzkräften unterstützen.

Vor dem Hintergrund des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Bundespolizei vorerst nicht mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt schicken. „Bis auf Weiteres nicht“, sagte Seehofer nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur auf eine entsprechende Frage. „Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.“

Auch Mecklenburg-Vorpommern wird wegen des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bis auf weiteres keine Polizisten zu Hilfseinsätzen nach Berlin entsenden. Das teilte Caffier am Dienstag mit. Kritisch sei insbesondere die nun geltende Beweislastumkehr etwa nach Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Bürgern. "Das ist für uns nicht zu akzeptieren", sagte Caffier der Deutschen Presse-Agentur. Die Polizisten dürften nicht Gefahr laufen, bei Einsätzen in Berlin juristische Nachteile zu erleiden.

Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung von Berliner Behörden schützen

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen zum Beispiel gegen Polizisten erleichtern. Zugleich hat die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit eine lange Tradition und gilt gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften als unverzichtbar.

Berlins Innensenator Andreas Geisel hatte erst am Montag erneut darauf hingewiesen, dass das Gesetz nur für Berliner Behörden und Beamte gelte. „Im Paragrafen 8 ist geregelt, dass sich Ansprüche nach LADG ausschließlich gegen das Land Berlin richten und alle anderen Bundesländer von solchen Ansprüchen befreit sind“, sagte er.

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Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP), sagte am Dienstag zu der klaren Positionierung von Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Es ist genau diese Reaktion, vor der wir als GdP die Berliner Politik gewarnt haben. Man hat beim LADG aus dem Berliner Elfenbeinturm heraus eine Entscheidung getroffen, ohne den Bedenken aus zahlreichen Innenministerien Glauben zu schenken." 

Das zu ignorieren sei fahrlässig, so Jendro, da Berlin bei 5.000 Großveranstaltungen pro Jahr auf die Unterstützung von Bund und anderen Ländern angewiesen sei. 

Mehr zum Antidiskriminierungsgesetz:

Unions-Innenminister der Länder hatten das Berliner Gesetz kritisiert. Besonders Bayern und Baden-Württemberg äußerten am Montag erneut Bedenken, ob ihre Polizisten bei Unterstützungs-Einsätzen in Berlin nicht Nachteile erleiden könnten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Montag, man werde ernsthaft prüfen, ob es weiterhin verantwortbar sei, Kollegen nach Berlin in Einsätze zu schicken.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit, und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben.“ (Tsp/ dpa)

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