zum Hauptinhalt

Transparenz in der Volksvertretung: Bundestag muss über Strafverfahren gegen Abgeordnete berichten

Ermittlungen im Parlament dürfen kein Geheimnis sein, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht - mit weitreichenden Folgen.

Viele Straftäter unter den Bundestagsabgeordneten kommen eher selten in die Schlagzeilen. Denn für Linken-Parlamentarier, die verbotene Kurdenflaggen hochhalten, interessiert sich die Öffentlichkeit nur am Rande. Ausnahmen sind Fälle wie die von Jörg Tauss und Sebastian Edathy, die in Aufsehen erregenden Prozessen wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt wurden. Ermittlungsverfahren sowie die Ahndung von Verkehrs- und Bagatelldelikten werden dagegen oft gar nicht erst bekannt – aufgrund der Immunitätsregeln gelangen diese Vorgänge nur auf den Schreibtisch von Parlamentspräsident Norbert Lammert sowie in den zuständigen Ausschuss.

Mit dieser Diskretion soll es nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ein Ende haben. Der Bundestag ist künftig verpflichtet, auf Anfragen der Presse Angaben zu den stillschweigend erledigten Fällen zu machen. Dazu gehören auch die Verfahren, in denen sich der Verdacht nicht erhärtet hat und Ermittlungen später folgenlos eingestellt wurden. Nach Ansicht der Richter schützt die Volksvertreter ihr Status nicht vor derlei Bloßstellung: „Die Garantie des freien Mandats hat nicht zur Folge, dass sich Abgeordnete einer öffentlichen Diskussion über ihr Verhalten entziehen könnten“, entschieden sie auf eine Auskunftsklage des Tagesspiegels hin. (Az.: VG 27 K 110.14). Die Betroffenen könnten sich „allenfalls“ gegen eine namentliche Nennung wehren. Der Bundestag hat bereits Berufung angekündigt.

Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als die Richter sich damit über einen gegenteiligen Beschluss des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hinwegsetzten. Dieser war nach der Tagesspiegel-Anfrage im März 2014 übereingekommen, an seiner bisherigen Praxis festzuhalten und nur die Zahl der Immunitätsfälle zu veröffentlichen, in denen der Bundestag einen Beschluss gefasst hat. Norbert Lammert und seine Verwaltung argumentierten zudem damit, dass Journalisten grundsätzlich kein Recht hätten, von ihm über Vorgänge aus der Legislative informiert zu werden. Einzelne Abgeordnete seien schließlich nicht Teil der Staatsgewalt.

Dem widersprechen die Richter deutlich: Die Informationsrechte beschränkten sich nicht allein auf die Exekutive. „Gerade in Bezug auf den parlamentarischen Bereich erfüllt die Presse eine wichtige Aufgabe.“ Da sei es „fernliegend“, den parlamentarischen Bereich in seiner Gesamtheit auszunehmen, denn es stellten sich „zahlreiche Fragen, an deren Beantwortung ein Interesse der Presse und der Öffentlichkeit besteht“. Als Beispiel führten sie etwa die Vergabe von Bundestags-Hausausweisen an Lobby-Vertreter an, eine Praxis, die sich bislang zum großen Teil im Verborgenen abspielt.

Das Urteil könnte auch eine Debatte über den Sinn des Immunitätsrechts entfachen. In historischer Zeit sollte damit eine übergriffige Exekutive abgewehrt werden, deren Handlanger aus politischen Motiven Parlamentarier mit Strafverfahren überziehen. Heute verbleibt dieser „Unantastbarkeit“ mehr eine symbolische Funktion, die mit viel Bürokratie verbunden ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false