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Ab Juni 1968 gab es für westdeutsche und West-Berliner Besucher in der DDR eine Pass- und Visumspflicht. Mindestens 5 DM mussten West-Berliner Besucher pro Tag umtauschen, für DDR-Besucher aus der Bundesrepublik wurden 10 DM pro Tag Mindestumtauschbetrag verlangt. Auf dem Foto der Grenzübergang Oberbaumbrücke im Jahr 1964.

© dpa

1968 im Tagesspiegel: Pass- und Visum-Zwang im Interzonenverkehr eingeführt

Vor 50 Jahren wurde der Interzonenverkehr durch die Einführung von Pass- und Visumpflicht und Steuerausgleichsabgaben erschwert

Wie hat der Tagesspiegel das Jahr 1968 begleitet? Wir publizieren regelmäßig einen ausgewählten Text aus der Zeitung von vor 50 Jahren – zur Studentenbewegung, sowie zu anderen Themen, die die Stadt und die Welt bewegt haben. Am 12. Juni berichtete der Tagesspiegel über die neuen Regelungen im Berlin-Verkehr.

Die Zonen-Regierung hat jetzt die Paß- und Visum-Pflicht im Berlin-Verkehr eingeführt. Eine entsprechende Anordnung des Zonen-Ministerrates wurde gestern von Innenminister Dickel in der "Volkskammer" mit der Notstandsgesetzgebung in der Bundesrepublik begründet.

Die Visumpflicht tritt bereits heute in Kraft, wie aus der 5. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz der "DDR" hervorgeht. Ein Transit-Visum kostet fünf für die einmalige und zehn Mark für zweimalige Durchfahrt. Die Gebühren für das Visum, das Westdeutsche künftig zu einer Einreise in die Zone benötigen, betragen 15 Mark. "Die Gebühren können in begründeten Fällen ermäßigt oder erlassen werden", heißt es.

Der stellvertretende Finanzminister Kaminsky kündigte an, daß die Zonen-Behörden vom 1. Juli 1968 an für Beförderungsleistungen westdeutscher und West-Berliner Unternehmen auf Straßen und Wasserstraßen der "DDR" eine "Steuerausgleichsabgabe'' erheben werden. Kaminsky betonte, damit sei der Interzonen-Warenverkehr nicht beeinträchtigt.

Wie Kaminsky weiter erklärte, werden vom 20. Juni an die Mindestumtauschbeträge für Besucher der Zone von 5 auf 10 DM verdoppelt. West-Berliner, die die "DDR" besuchen, müssen statt bisher 3 DM künftig 5 DM umtauschen. Die Tagesgebühr für den Besuch Ost-Berlins bleibt Kaminsky zufolge für Westdeutsche bei 5 DM. West-Berliner, die mit einem Passierschein Ost-Berlin besuchen, müssen statt 3 DM nunmehr 5 DM umtauschen.

Das erste Echo des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie aus alliierten Kreisen auf die neueste Maßnahme Pankows im Berlin-Verkehr war durch außerordentliche Zurückhaltung gekennzeichnet. Man wolle erst einmal den Wortlaut der umfangreichen Pankower Maßnahmen studieren. Der Berliner Senat tritt heute vormittag zu einer Sondersitzung zusammen.

Die "Volkskammer" hat am Dienstagabend die Maßnahmen der "DDR"-Regierung über die Paß- und Visa-Pflicht und die Besteuerung des Güterverkehrs sowie des gewerblichen Verkehrs zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin einstimmig gebilligt. Laut ADN faßten die Abgeordneten zwei entsprechende Beschlüsse.

Nach Dickels Äußerungen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Im Interzonenverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin brauchen die Reisenden einen gültigen Reisepaß und ein Transitvisum. Dieses Visum wird an den Grenzübergangsstellen gegen Zahlung einer Gebühr erteilt. West-Berliner erhalten für die Reise in die Bundesrepublik das Transitvisum auf einer Anlage zum vorläufigen West-Berliner Personalausweis.

2. Um in die "DDR" ein- oder auszureisen sowie zur Durchreise durch die Zone außerhalb des eigentlichen Berlin-Verkehrs benötigen Einwohner der Bundesrepublik ebenfalls einen gültigen Reisepaß und entsprechende Visa. Besucher der Zone müssen zehn statt bisher fünf DM pro Aufenthaltstag und Person im Verhältnis 1 : 1 umtauschen.

3. Westdeutsche brauchen für den Tagesaufenthalt in Ost-Berlin einen Reisepaß und eine Tages-Aufenthaltsgenehmigung. Das "Eintrittsgeld", das beim Besuch Ost-Berlins umgewechselt werden muß, bleibt bei fünf DM.

4. Für den Gütertransport in Kraftfahrzeugen werden von westdeutschen und West-Berliner Unternehmen im Berlin-Verkehr drei Pfennig, bei gefährlichen Gütern (wie zum Beispiel Kraftstoff) vier Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Diese "Steuerausgleichsabgabe" wird an den Grenzübergangsstellen in "Mark der DDR" berechnet, muß jedoch im Verhältnis 1 :1 in Westmark entrichtet werden. Sie soll die "Abgabenhoheit der DDR" dokumentieren. Diese Regelung entfällt bei Ein- oder Ausfuhren für Betriebe der "DDR".

5. Im gewerblichen Personenverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin verlangt Pankow 0,8 Pfennig je Person und Kilometer. Diese Gebühr gilt nicht für Personenkraftwagen oder Motorräder.

6. Die Zollorgane der "DDR" werden künftig nur solche Transporte passieren lassen, deren Warenbegleitscheine West-Berlin "nicht völkerrechtswidrig als zu Westdeutschland gehörig bezeichnen".

Die Zonen-Regierung kündigte weiter an, daß der Transport von Druckereierzeugnissen "der neonazistischen Partei" oder anderer neonazistischer Materialien durch das Gebiet der "DDR" verboten werden soll.

Rentner aus der "DDR", die ihre Verwandten im Westen besuchen, sollen in Zukunft einen größeren Geldbetrag vor ihrer Ausreise in Westmark umtauschen dürfen. Kaminsky teilte nicht mit, wie hoch dieser Betrag sein wird. Bisher erhalten Rentner für ihre Reisen, die bis zu vier Wochen dauern dürfen, nur fünf Mark umgetauscht. Laut ADN hatten sich bereits am Montag der Verfassungs- und der Rechtsausschuß gemeinsam mit dem Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten mit den entsprechenden Maßnahmen beschäftigt, doch waren keine Einzelheiten bekanntgeworden.

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