zum Hauptinhalt
Ende Juni 1968 spricht der aus Frankreich ausgewiesene Studentenführer Daniel Cohn-Bendit vor rund 2000 Studenten im Auditorium Maximum an der Freien Universität Berlin. Er rief den Studenten zu: "Das ist nicht nur euer Kampf, sondern auch der Kampf der Nicht-Priviligierten".

© Konrad Giehr/dpa

1968 im Tagesspiegel: Parlamentarischer Untersuchungsausschuß analysierte Verhalten von Studenten und Professoren der FU

Nach über einjähriger Beratung wurde vor 50 Jahren der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen nach dem Schahbesuch vorgelegt

Wie hat der Tagesspiegel das Jahr 1968 begleitet? Wir publizieren regelmäßig einen ausgewählten Text aus der Zeitung von vor 50 Jahren – zur Studentenbewegung, sowie zu anderen Themen, die die Stadt und die Welt bewegt haben. Am 6. Juli berichtete der Tagesspiegel über die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ursache der Unruhen an der Freien Universität zu Berlin.

Der SPD-Abgeordnete Löffler hat gestern als Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Unruhen an der Freien Universität Berlin und in der Öffentlichkeit den Schlußbericht des Ausschusses vorgelegt. Der umfangreiche Bericht enthält unter anderem Feststellungen und Empfehlungen der Mehrheit und der Minderheit im siebenköpfigen Ausschuß. Das Berliner Abgeordnetenhaus wird am Donnerstag nächster Woche eine längere Aussprache über den Schlußbericht führen.

Zur Entstehung der FU-Unruhen stellt die SPD-FDP-Mehrheit des Ausschusses fest, daß die Suche nach einem Ausweg aus der 1965 an der FU begonnenen Krise "durch ungeschicktes und leichtfertiges Verhalten und Beharren auf extremen Positionen" durch alle Beteiligten erschwert worden ist. Im Gegensatz dazu gibt die CDU-Minderheit dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) und Kultussenator Stein (SPD) die überwiegende Schuld an der krisenhaften Entwicklung.

Politisches Engagement der Studenten

Das politische Engagement der Studenten hat sich nach Ansicht von SPD und FDP auch schon früher beispielsweise in Beschlüssen des Konvents und in Aktivitäten des AStA nach dem Ungarn-Aufstand und der Errichtung der Mauer in Berlin gezeigt. "Diese Haltung von Konvent und AStA wurde in den meisten Fällen geduldet, obgleich sie von keinem politischen Mandat gedeckt war. Das gleiche politische Engagement der Studenten stieß weitgehend auf Unverständnis, und Beschlüsse sowie Aktivitäten wurden nicht mehr geduldet, geschweige denn gebilligt, als sich ihre Kritik in gleichen Formen sachlich mit Gegenständen auseinandersetzte, die von der Öffentlichkeit ... anders gewertet wurden." Dies treffe vornehmlich für das Vietnam-Problem zu. Zum gleichen Thema bemerkte die CDU-Ausschußminderheit, die Studentenvertretungen beanspruchten ein allgemein politisches Mandat, das weder in der Rechtsordnung, noch in der Aufgabe der Wissenschaft eine Grundlage finde. "Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wurde ignoriert.

Zur Staatsaufsicht über die Universität äußern SPD und FDP, "daß der Senator für Wissenschaft und Kunst in strenger Achtung der Autonomie der Universität nur zurückhaltend in deren Bereich hineingewirkt hat und das insgesamt Möglichkeiten nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für eine rechtzeitige Information und Einflußnahme unzureichend sind." Stein habe alles unterlassen, was zu einer Verschärfung der Spannungen an der Universität hätte beitragen können. "Damit", fährt die Mehrheit fort, "hat er sich einerseits einen Spielraum für Vermittlungen in den jeweiligen Streitfragen offengehalten, andererseits hat er aber dadurch seinen Beitrag zur Lösung der Spannungen an der FU in der Öffentlichkeit nicht immer deutlich genug machen können." Der CDU zufolge ist "die Senatsverwaltung in Berlin" mit dem Hinweis auf die Autonomie der Universitäten der erkennbar kritischen Entwicklung nicht durch eine aktive Hochschulpolitik begegnet.

Dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund bescheinigt die Ausschußmehrheit, er sei ein selbständiges, auch von unmittelbaren Einwirkungen aus dem kommunistischen Machtbereich unabhängiges Produkt der demokratischen Gesellschaft. Der SDS bekämpfe jedoch diese Gesellschaft und die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie. Von der CDU wird dem SDS vorgeworfen "von langer Hand" Provokationen vorbereitet und organisiert zu haben. "Es wäre die Pflicht des Senators für Wissenschaft und Kunst wie des gesamten Senats von Berlin gewesen, umgehend öffentlich festzustellen, daß ein Verband mit solchen Zielen keinen förderungswürdigen Beitrag zur Erfüllung der der Universität gestellten Erziehungsaufgabe leistet. Der Senat von Berlin hätte Rektor, Akademischen Senat und Konvent unverzüglich auffordern müssen, auf schnellstem Wege die Frage der Förderungswürdigkeit des SDS zu überprüfen." Eine eindeutige rechtzeitige Stellungnahme der Verantwortlichen hätte eine weitere Eskalation verhindert.

Im Gegensatz zur SPD/FDP, die dem SDS frühe konstruktive Ansätze einer Universitätsreform zubilligt, stellte die CDU fest, "daß es in der Politik des SDS liegt, jede konstruktive Reform an der Universität zu verhindern".

Als Ursachen für die Isolierung der Studentenschaft von der übrigen Bevölkerung nennt der Mehrheits-Bericht: das geschärfte politische Bewußtsein großer Teile der Studentenschaft und die fehlende Bereitschaft von Professoren, Regierung und Parlament, Kritik der Studentenschaften aufzugreifen. Der Bericht erwähnt ferner unzureichende Studienbedingungen, den ungenügenden Sozialstatus vieler Studenten und die fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden, sowie das fehlende Verständnis der Öffentlichkeit für Probleme der Studentenschaft, "auch gefördert durch bisweilen unkorrekte Berichterstattung und Kommentierung in einem Teil der Berliner Presse".

Chronologischen Entwicklung der Unruhen

In der chronologischen Entwicklung der FU Unruhen bemerkt die Mehrheit, daß die Weigerung des Rektors, den Journalisten Kuby in der FU sprechen zu lassen, ein auslösendes Moment war. Diese Weigerung "stellte einen ungerechtfertigten Eingriff in die Rechte der Studentenschaft dar". Das Hausrecht dürfe gegenüber Bürgern der Universität nicht so gebraucht werden, daß es einer politischen Zensur gleichkommt. Zu diesem Vorgang meint die CDU, daß Senator Stein möglicherweise aus Sorge vor negativen Gerichtsurteilen eine klare politische Haltung nicht einzunehmen wagte.

Über die Vorgänge um den Assistenten Dr. Krippendorf - er hatte Rektor und Senat beschuldigt, den Vortrag eines Wissenschaftlers aus politischen Gründen verhindert zu haben - heißt es in dem Mehrheitsbericht, die Krippendorf verweigerte Verlängerung seines Assistentenvertrages habe den Verdacht einer politischen Maßregelung erregt. In diesem Zusammenhang bezeichnet es die CDU als auffällig, daß nicht durch Disziplinarverfahren Vorwürfe gegen Hochschullehrer geklärt wurden.

Die Verabschiedung der Raumvergabe-Richtlinien verletzte nach Auffassung der Ausschußmehrheit das Recht der Studentenschaft, Veranstaltungen in eigener Verantwortung abzuhalten. Die Richtlinien "mußten von den Studenten als Mittel politischer Zensur gewertet werden". Wie die CDU in ihrem Bericht erklärt, habe Stein auch bei der Raumvergabe nicht "sachgemäß eingegriffen".

"Sit-in, Teach-in oder Vollversammlungen von Fakultäten oder aller Fakultäten sind zulässig", heißt es weiter im Bericht der Ausschuß-Mehrheit. Daß solche Versammlungen in der Universitätssatzung nicht vorgesehen seien, habe lediglich zur Folge, daß die dort gefaßten Beschlüsse keine Grundlage für direkte Aktionen im Namen der gesamten Studentenschaft sein könnten.

Daß auf studentischen Versammlungen einer entschlossenen Gruppe planbare Beeinflussung der Menge möglich ist, wird von der SPD/FDP-Mehrheit wie folgt begründet: Der rationalen Erörterung sind enge Grenzen gesetzt, unvermeidbare Emotionen bestimmen, die Entscheidung mit, Information und demokratische Diskussion werden durch Agitation verdrängt, und die Verantwortlichkeit kann wegen der anonymen Teilnehmer und deren unkontrollierbarer Fluktuation verschleiert werden.

Die Empfehlungen

Abschließend wird von der Ausschuß-Mehrheit unter anderem empfohlen:

Noch vor Verabschiedung des Universitätsgesetzes sollen neue Modelle der Zusammenarbeit entwickelt werden. Bei der Beratung des Universitätsgesetzes soll eine Regelung gesucht werden, die unter Wegfall der Zwangsmitgliedschaft dem AStA und Konvent als Organ der Studentenschaft ein allgemein politisches Mandat erlaubt. Die Raumvergabe für politische Bildungsveranstaltungen ist in einer Raumvergabeordnung zu regeln. Das Hausrecht für Veranstaltungen ist in der Regel den Veranstaltern in eigener Verantwortung zu übertragen. Es ist zu prüfen, ob durch Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes der Staatsaufsicht bessere Möglichkeiten eröffnet werden können, in inneruniversitäre Konflikte einzugreifen. Eine Bundeskompetenz für ein Ausbildungsförderungsgesetz ist zu schaffen.

Die Minderheit im Ausschuß empfiehlt:

Durch ein neues Universitätsgesetz sind Voraussetzungen für eine umfassende Universitätsreform zu schaffen, wobei sich Reformmodelle innerhalb geltender Gesetze bewegen sollen. Die personelle Besetzung der Universitäten ist in Verbindung mit einer Reform des Hochschullehrerrechts zu verstärken. Staatliche Prüfungsordnungen in der Kompetenz des Landesgesetzgebers sind umgehend zu prüfen. Im .Universitätsgesetz ist eine funktionsgerechte Mitwirkung der Studenten in den Entscheidungsgremien der Universität zu sichern. Die Berufsberatung an den Oberschulen ist erheblich zu Verstärken.

Alle Artikel der Themenseite 1968 im Tagesspiegel finden Sie hier.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false