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Rainer Langhans (links) und Fritz Teufel stehen nach ihrem Freispruch am 22.03.1968 vor dem Landgericht in Berlin-Moabit.

© Joachim Barfknecht / dpa

1968 im Tagesspiegel: Fritz Teufel und Rainer Langhans freigesprochen

Vor 50 Jahren wurden beide Studenten freigesprochen

Wie hat der Tagesspiegel das Jahr 1968 begleitet? Wir publizieren regelmäßig einen ausgewählten Text aus der Zeitung von vor 50 Jahren – zur Studentenbewegung, sowie zu anderen Themen, die die Stadt und die Welt bewegt haben. Am 23. März 1968 berichtete die Zeitung über das Urteil im Brand-Flugblätter-Prozess.

Von der Anklage, durch Flugblatter zur Brandstiftung in Berliner Kaufhäusern aufgefordert zu haben, wurden die früheren Studenten Langhans und Teufel gestern durch die 8. Große Strafkammer freigesprochen. Während der Urteilsverkündung wurde im Zuhörerraum Beifall laut. Zu Kundgebungen demonstrativen Charakters kam es weder vor noch während oder nach der Sitzung.

Ohne der Hilfe von Sachverständigen zu bedürfen, habe das Gericht die von den Angeklagten mitverfaßten und verteilten Flugblätter ausgelegt und nach sorgfältiger Beratung festgestellt, daß der Schuldvorwurf nicht nachzuweisen sei, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die Blätter, in denen der Brüsseler Warenhausbrand verharmlost, die Frage "Wann brennen die Berliner Kaufhäuser?" gestellt und davon gesprochen werde, wie man ein solches Feuer entfachen könne, enthielten eine durchaus erkennbare satirische Note. Insgesamt seien die Flugblätter, die ja naturgemäß einen unkontrollierbaren Personenkreis angesprochen hätten, durchaus geeignet, von bestimmten Leuten - ganz unabhängig von deren politischer Einstellung oder sonstigen Haltung - ernstgenommen und als nachzuahmende Aufforderung aufgefaßt zu werden. Diese Möglichkeit habe auch keiner der vier von der Verteidigung gestellten Professoren völlig auszuschließen vermocht; und Teufel selbst habe eingeräumt, die "Kommune I" sei sicher gewesen, mit den Flugblättern auf Mißverständnis oder Unverständnis zu stoßen. Der objektive Tatbestand des den Angeklagten vorgeworfenen Deliktes sei also erfüllt.

Zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes genüge es, wie von der Staatsanwaltschaft richtig hervorgehoben worden sei, wenn die Angeklagten eine Folge im Sinne des Anklagevorwurfs zwar nicht gewollt, aber billigend in Kauf genommen hätten. Die Strafkammer halte das für möglich, habe die vorhandenen geringen Zweifel aber nicht mit letzter Sicherheit ausschalten können. In diesem Zusammenhang erinnerte der Richter daran, daß die Flugblätter im Mai 1967 verteilt wurden. Es komme deshalb darauf an, die Persönlichkeiten und die Auffassungen der Angeklagten so zu sehen, wie sie zu jener Zeit gewesen seien. Deshalb dürfe nicht berücksichtigt werden, daß spätere Ereignisse zu einer weiteren Verhärtung der Fronten zwischen der jüngeren und der älteren Generation, zwischen Studenten und Staatsautorität geführt hätten.

Die Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig, doch gilt es als unwahrscheinlich, daß die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. (Vorsitzender: Landgerichtsdirektor Dr. Schwerdtner, Vertreter der Anklage: Staatsanwälte Tanke und Böhmann; Pflichtverteidiger: Rechtsanwalt Weimann; Wahlverteidiger: Rechtsanwalt Mahler)

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