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Pillen für alle. Nahrungsergänzungsmittel aus dem Supermarkt sind so beliebt wie eh und je, allen EU-Regulierungen zum Trotz.

© IMAGO

Verbraucherschutz: Eingebildeter Vitaminmangel

Was bringt es, Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln einzuschränken? Eine erste Bilanz der Verordnung zu "Health Claims" zeigt, dass es Schlupflöcher gibt.

„Im Supermarkt bekommt man den Eindruck, die häufigste Todesursache in Deutschland ist Vitamin-C-Mangel. Dahinter steckt das Geschäft mit der Angst“, sagt Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes.

Und dies, obwohl seit Ende 2012 eine Verordnung der Europäischen Union in Kraft ist, mit der „Health Claims“, Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln, streng reguliert werden sollen. Verstärkte Werbung mit Vitamin C, einem billigen Rohstoff, ist kein Zufall. Während manche andere Aussage mittlerweile verboten ist, erlaubt der europäische Gesetzgeber nun Herstellern, nur dann mit Zusätzen zu werben, wenn davon nennenswerte Mengen zugesetzt wurden.

Mit Vitaminen aufgepeppte Lebensmittel

Nicht zuletzt, weil immer häufiger Fertigprodukte im Einkaufskorb landen, bietet die Industrie verstärkt aufgepeppte Lebensmittel zu erhöhten Preisen sowie Nahrungsergänzungsmittel an. Für den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), dem Lobbyverband der Hersteller, lernen Verbraucher aus der Werbung viel über den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit. Verbraucherorganisationen hingegen weisen darauf hin, dass allein ausgewogenes Essen mit weniger Fett, Salz und Zucker, mit mehr Obst und Gemüse gesund ist, und dass Health Claims weiterhin meist Schwindel seien.

Zuständig für die wissenschaftliche Einschätzung über Zulässigkeit oder notwendiges Verbot von Gesundheitsversprechen ist die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA. Bis Ende 2008 mussten die Produzenten alle Claims melden. Diese wurden in 4600 Werbeaussagen zusammengefasst. Die Hälfte ist mittlerweile auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft, ganze 222 davon haben die Zulassung geschafft. Die EU übernahm diese zunächst durchaus streng erscheinenden Empfehlungen, die somit auch in nationales Recht übergingen.

Was ist nach fast einem Jahr in der Praxis aus der Health-Claims-Verordnung geworden? Zunächst bleibt es für Verbraucher schwierig, die in fachspezifischem Englisch verfasste Liste zu verstehen, die von der EFSA im Internet veröffentlicht wurde. Die Aufsicht der Einhaltung obliegt Landesbehörden, dort scheint man aber real kaum damit befasst. Immerhin auf Deutsch lässt sich die Liste beim Bundesverbraucherministerium herunterladen. Aber es sind nicht konkrete Fertigprodukte aufgeführt, sondern lediglich einzelne Stoffe, mit deren Wirkung weiter geworben werden darf.

Zudem ist die Health-Claims-Verordnung kompliziert, weil sie zwischen „nährwert- und gesundheitsbezogener“ Werbung unterscheidet. Erlaubt sind Aussagen wie „Reich an Vitamin C“, „zuckerfrei“ oder „salzarm“ sowie auch allgemeine Erklärungen wie: „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt und kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“. Dass dazu Zusätze des Mineralstoffs in Lebensmitteln notwendig sind, heißt dies nicht.

Nicht zulässig hingegen sind nunmehr Sprüche wie „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Schützt vor Erkältung“ oder „Hilft Kindern beim Wachstum“. Und schon gar verboten sind Behauptungen, wonach die eine oder andere Lebensmitteln zugesetzte Substanz zur Behandlung oder Heilung geeignet sei.

Die größte Kritik an der EU-Verordnung von Verbraucherschutzorganisationen und sogar von Wissenschaftlern, die an der Erarbeitung beteiligt waren, bezieht sich auf fehlende Nährstoffprofile (oder Nährwertprofile). Sie sollten festlegen, wie viel Zucker, Fett und Salz ein Produkt maximal enthalten darf, um mit dem Label „gesund“ werben zu dürfen. Die Lebensmittelampel sollte dies verdeutlichen. Darauf konnten sich die europäischen Staaten nicht einigen, womöglich lag das am Einfluss der Nahrungsmittelhersteller. Und so darf weiter geworben werden, dass vor Fett triefende Fertigprodukte oder Zuckerbomben gut für den Körper seien, nur weil Vitamine oder Mineralien zugesetzt wurden.

Auch dass zu viel Zusätze eventuell gesundheitsschädlich sein können, wird von der Health-Claims-Verordnung nicht erfasst. Höchstmengen an Vitaminen oder Pflanzensterinen wurden nicht festgelegt. Fachleute warnen immer wieder vor den Folgen von Überdosierungen von Mineralstoffen oder Vitaminen. Und ob pflanzliche Sterine aus der Margarine das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken, ist zweifelhaft. Es gibt wissenschaftliche Hinweise, dass sie im Übermaß das Gegenteil bewirken können.

Ferner darf mit jenen Gesundheitsversprechen, die bislang von der EFSA noch nicht überprüft wurden, erst einmal weiter geworben werden. Das bezieht sich auf noch gut 2000 Substanzen.

Wie die Verbraucherschutz-Verordnung umgangen werden kann

Verbraucherschützer beklagen zudem, dass die Verordnung leicht umgangen werden könne. Ein Beispiel: Probiotischer Jogurt darf nicht mehr mit dem Slogan „Stärkt das Immunsystem“ beworben werden, weil ein Unterschied zu normalen Jogurts wissenschaftlich umstritten ist. Wenn überhaupt, dann sind die positiven Effekte, etwa auf Erkältungssymptome oder Magen-Darm-Probleme, sehr geringfügig, wie Studien immer wieder zeigten. Durch zugefügte Stoffe sind Gesundheitsaussagen zu Probiotika wieder erlaubt, egal, wie stark das Milchprodukt gesüßt ist.

Für Verbraucherschützer setzt die Verordnung Anreize, noch mehr „unsinnig angereicherte Produkte auf den Markt zu werfen“. Indessen scheint auch die Risikowahrnehmung der Konsumenten verschoben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat kürzlich einen repräsentativen Bevölkerungsteil befragt, was denn eine Gefahr für die Gesundheit darstelle. In den Antworten wurden, sofort nach Umweltverschmutzung und radioaktiver Strahlung, am häufigsten Lebensmittel genannt – noch vor Zigaretten, Alkohol und sonstigen Drogen. Fehl- und Überernährung, für die Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend selbst verantwortlich sind, werden hingegen nicht so gerne wahrgenommen. Stattdessen lassen die Deutschen jährlich deutlich über 1,3 Milliarden Euro für Vitamin- und Mineralpillen in Drogerien und Apotheken.

Justin Westhoff

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