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Beraterverträge: Teure Hilfe für Bildung und Forschung

Fast eine halbe Milliarde Euro zahlte das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2009 für Honorare an externe Berater. Die Opposition fordert eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Honorare für externe Hilfe – dafür hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2009 fast so viel Geld ausgegeben wie die übrigen Bundesministerien gemeinsam: 464,6 Millionen Euro flossen an externe Experten oder Unternehmen. Insgesamt gaben die Bundesministerien in dem Zeitraum knapp eine Milliarde Euro für Honorare aus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor.

Die Ausgaben des BMBF für externe Dienstleistungen sind demnach seit dem Jahr 2009 deutlich gestiegen: von damals knapp vier Millionen Euro auf 35 Millionen (2010), 76,6 Millionen (2011), 88,6 Millionen (2012) auf schließlich 260 Millionen im Jahr 2013.

Das Ministerium ließ etliche Rechtsgutachten erstellen

In der Auflistung von Aufträgen an Externe findet sich etwa die Begleitung des Vorhabens des BMBF-Programms „Nationale Kohorte“ durch die Unternehmensberatung Dornier Consulting oder die Betreuung von BMBF-„Clustern“ durch Capgemini. Vielfach ließ das BMBF Rechtsgutachten erstellen, auch zur Zusammenführung der Forschung von Charité und Max-Delbrück-Centrum (MDC). Weitere Honorare flossen in PR für Programme des BMBF, in Messestände, Anzeigen oder in die Überarbeitung von Broschüren und Websites. An „Mediastrategien“ für das bislang nur mäßig erfolgreiche „Deutschlandstipendium“ arbeiten bis Ende 2013 gleich fünf Werbeagenturen.

Ernst Dieter Rossmann von der SPD und Kai Gehring von den Grünen forderten am Dienstag eine Überprüfung durch den Rechnungshof. Das Ministerium von Johanna Wanka (CDU) sei zu einem „Berater-Eldorado“ geworden.

Das BMBF teilte auf Anfrage mit, die Ausgaben enthielten auch Mittel für Projektträger, da das BMBF anders als andere Ministerien keine nachgeordneten Behören habe. Ohne diesen „Sondereffekt“ lägen die Ausgaben „nicht über dem üblichen Maß“.

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