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In Berliner Universitäten sind die Hörsäle meist gut gefüllt.

© Swen Pförtner/dpa

Studienplätze in Berlin: 633 Bewerber wollten sich einklagen

Das Verwaltungsgericht hat 25 von Studienbewerbern mit ihrer Klage gegen Berliner Unis direkt rechtgegeben. Insgesamt ging die Zahl der Klagen zurück.

In Berlin haben zum vergangenen Semester insgesamt 633 Personen, deren Studienbewerbungen zuvor abgelehnt worden waren, versucht, sich auf einen Studienplatz einzuklagen. 25 von ihnen haben vom Verwaltungsgericht unmittelbar recht bekommen: Die Hochschulen wurden in diesen Fällen dazu verpflichtet, die gescheiterten Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber zum Studium zuzulassen. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage des CDU-Abgeordneten Adrian Gasse hervor.

Zusätzlich seien 222 der 2016/17 Verfahren mit einem Vergleich beendet worden, erklärt Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach. Das bedeute, dass sie die Möglichkeit bekommen hätten, sich auf einen Studienplatz an ihrer Wunschhochschule einzuschreiben, erläuterte die Wissenschaftsverwaltung auf Nachfrage. Wie viele davon Gebrauch gemacht hätten, sei der Verwaltung aber nicht bekannt. Gegenstand des Vergleich könne auch sein, dass die Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.

Die Zahl der Klagen nimmt aber ab

Gegenüber dem Studienjahr 2014/15 habe die Zahl der Klagen um ein Viertel abgenommen, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs. Verringert habe sich auch die Zahl der erfolgreichen Klagen. Im Vergleich zu 2015/16 seien jedoch keine signifikanten Veränderungen festzustellen.

Von Einklageversuchen besonders betroffen seien Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Psychologie, Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen, Soziale Arbeit, Bauingenieurwesen und Öffentliche Verwaltung.

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