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Um die Vergütung von digitalen Semesterapparaten gibt es immer wieder Streit.

© picture alliance / dpa

Streit um Vergütung: Digitale Semesterapparate für Unis gesichert

Hochschulen können ein weiteres Semester lang digitale Texte anbieten: Die KMK und die VG Wort verlängern ein Moratorium zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Hochschulen können auch im kommenden Wintersemester digitale Semesterapparate nutzen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke weiter pauschal vergüten dürfen. Das gibt die Hochschulrektorenkonferenz bekannt. Deren Präsident Horst Hippler zeigt sich in einer Erklärung „erleichtert“, dass die digitalen Semesterapparate für das Wintersemester „gerettet“ sind.

Dass die Länder an die VG Wort eine Pauschale für die von den Hochschulen genutzte Literatur überweisen, ist seit Langem üblich – allerdings ebenso umstritten, auch nachdem ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2013 die Praxis auf der Basis des damals geltenden Rechts infrage stellte. Die Verlage sehen sich durch die Regelung ohnehin benachteiligt. Sie fordern eine Einzelabrechnung für jedes genutzte Werk, wovon sie sich mehr Geld erhoffen.

Das neue Urheberrecht bringt Rechtssicherheit

Im vergangenen Herbst hatten KMK und VG Wort schon einen neuen Rahmenvertrag ausgehandelt, der die Verlagswünsche berücksichtigt und die Vergütung auf eine Einzelabrechnung durch die Dozenten umgestellt hätte. Damals rebellierten die Hochschulen aber und weigerten sich, dem Vertrag beizutreten. Sie sehen in der Einzelabrechnung einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand und würden lieber auf digitale Semesterapparate ganz verzichten, sollte es dazu kommen. Man einigte sich schließlich auf ein Moratorium, bis zu diesem September die pauschale Vergütung beizubehalten – was nun wieder um ein Semester verlängert wurde.

Für die Zeit danach wurde inzwischen Rechtssicherheit geschaffen. Ab dem 1. März 2018 tritt das ebenfalls lange umstrittene neue Urheberrecht für die Wissenschaft in Kraft. Darin ist die Pauschalvergütung endgültig festgeschrieben. Abzuwarten bleibt, ob dann noch einmal über höhere Pauschalen verhandelt wird.

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