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Untersucht. Der Dr. med. muss höherwertig werden, fordern die Akademien.

© imago stock&people

Qualität von Promotionen: Den Doktor stärken

Die Wissenschaftsakademien fordern, die Qualität von Promotionen zu sichern. Vor allem in der Medizin müsse sich etwas ändern: Den Dr. med. sollen nur die erhalten, die wirklich wissenschaftlich arbeiten.

Den Dr. med. sollen nur diejenigen Mediziner tragen dürfen, die eine mehrjährige Forschungsarbeit abliefern – alle anderen erhalten dagegen einen „Medical Doctor“ als akademischen Grad. Diesen Vorschlag hat unter anderem der Wissenschaftsrat wiederholt gemacht. Damit soll die Qualität der medizinischen Promotionen verbessert werden. Denn viele Arbeiten sind kurz und wenig erkenntnisreich. Dass fast 80 Prozent der Studierenden eine Promotion schreiben – und dies meistens parallel zum Studium–, trägt maßgeblich zu dem Problem bei.

Bisher haben die Mediziner Reformen aber regelmäßig abgewehrt. Jetzt spricht sich auch die Union der deutschen Wissenschaftsakademien für die Einführung eines „Medical Doctor“ als akademischen Grad aus. Die Mediziner müssten endlich „zielführende Reformen der Dissertationspraxis angehen“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Unionsakademien, die sich insgesamt mit dem Thema „Promotionen im Umbruch“ befasst (hier geht es zur gesamten Stellungnahme). Angesichts steigender Zahlen von Promovierenden und zahlreichen Herausforderungen – genannt werden etwa Noteninflation, die Erosion wissenschaftlicher Standards oder die Tendenz zur Verschulung – müsse die Qualität von Doktorarbeiten in allen Fächern gesichert werden.

Dr. med. vs. Medical Doctor

Für die Medizin solle die Promotion künftig mehrjährig und womöglich parallel zur Facharztausbildung angelegt sein – eine wissenschaftliche Arbeit, deren Wertigkeit höher als bisher liegen würde. Für den regulären Studienabschluss würde die internationale Bezeichnung „MD“ („Medicinae Doctor“ beziehungsweise „Medical Doctor“) eingeführt.

Für andere Fächer lehnen die Unionsakademien ein solches „Berufsdoktorat“ allerdings ab – auch wenn ebenfalls Handlungsbedarf gesehen wird. Insbesondere in Jura und in den Wirtschaftswissenschaften müssten die Standards für Promotionen vereinheitlicht werden. Für alle Fächer schlägt das Papier verbindliche Betreuungsvereinbarungen, die frühe Wahl eines zweiten Betreuers – möglichst von außen – sowie mehr Transparenz bei der Notenvergabe vor. Die Akademien appellieren an die Politik, Doktorarbeiten nicht rein als dritte Ausbildungsphase im Studium zu verstehen: „Die mentorenbegleitete Individualpromotion darf nicht verdrängt werden.“

Und wie sieht es mit dem Promotionsrecht für Fachhochschulen aus? Bevorzugt werden „kooperative Promotionen“ zwischen Unis und FHs, bei denen die Uni die Federführung hat. Ein „autonomes“ Promotionsrecht für FHs lehnen die Akademien ab. Dass jetzt mancherorts einzelne FH-Fachbereiche das Promotionsrecht erhalten, wird auch kritisch gesehen. Um eine richtig klare Stellungnahme windet sich das Papier an diesem Punkt aber herum. Es werde empfohlen, ein „wissenschaftsgeleitetes Verfahren zu Fragen des Promotionsrechts“ für FHs zu etablieren, heißt es vielmehr: Der Wissenschaftsrat müsse daran beteiligt werden.

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