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Petra Sitte, Linkspartei

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Position: Die Forschungsfreiheit braucht Regeln

Die Bundesregierung verzichtet darauf, Einfluss auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu nehmen. Ein Fehler, meint die Linkspartei

Weil sich ein „Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen der außeruniversitären Forschung“ so schlecht mit Bedeutung aufladen lässt, bekam der Entwurf noch einen pathetischen Beinamen: „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“. Freie Wissenschaft im grundgesetzlichen Sinne wird in dem jetzt im Bundestag diskutieren Entwurf jedoch nicht befördert, sondern vor allem die Handlungsautonomie von Institutsleitungen und Vorständen der Forschungsorganisationen. Stellenpläne sollen weitgehend abgeschafft und Globalhaushalte eingeführt werden. Dieser Schritt muss nicht falsch sein. Der Rückzug aus der staatlichen Detailsteuerung allein ist jedoch kein forschungspolitisches Konzept.

Die öffentliche Hand muss die Möglichkeit haben, bedeutsame Forschungsfragen zu adressieren oder strategische Weichenstellungen etwa zugunsten einer nachhaltigen Personalentwicklung in der Wissenschaft umzusetzen. Sie hat auch das Recht, schlicht mehr Leistungstransparenz einzufordern. Es wäre an der Zeit, das vertrauliche Zusammenspiel von Wissenschaftsmanagement und Ministerialbürokratie durch ein nachvollziehbares System der Lenkung „auf Abstand“ und durch eine innere Demokratisierung der Einrichtungen zu ersetzen. Beispiele der Hochschulpolitik aus den Ländern zeigen, wie es gehen kann.

Ein gesetzliches Pendant auf Bundesebene fehlt jedoch. Die Debatte darüber könnte Anstoß zu einer Verständigung der Akteure sein. Gesprochen werden muss über Entwicklungswege und Profile der verschiedenen Forschungsorganisationen, über das Verhältnis des Staates zur Wissenschaft, über die Balance zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung, zwischen institutioneller und projektbasierter Förderung.

Der Zeitpunkt für eine solche Debatte ist günstig. Wegen des absehbaren Auslaufens von Forschungspakt und Exzellenzinitiative sowie der bevorstehenden Neuausrichtung der Bund-Länder-Kooperation in Bildung und Forschung wird die Rolle der außeruniversitären Einrichtungen im Wissenschaftssystem neu definiert. Besonders die Institute der Helmholtz-Gemeinschaft, aber auch die anderen Forschungsorganisationen haben durch die Haushaltsaufwüchse und durch die Steuerungskompetenz des Bundes einen Bedeutungszuwachs erfahren.

Die von Ministerin Schavan angestrebte Verzahnung mit den Universitäten und damit die schrittweise Überwindung der Versäulung kann für alle Beteiligten einen Mehrwert bieten. Möglich wird das, wenn der Prozess auf der Basis gemeinsam getragener wissenschaftspolitischer Zielsetzungen und im gegenseitigen Vertrauen der Akteure stattfindet. Die Bemühungen der Bundesregierung um mehr Integration waren nicht immer von Offenheit und Vertrauen gekennzeichnet. Die Übernahme des Geomar-Instituts in die Helmholtz-Gemeinschaft aus finanzpolitischen Erwägungen oder die von den Unikliniken kritisierte Konstruktion der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung sind Beispiele für eine wenig transparente und kaum strategisch angelegte Wissenschaftsgestaltung.

Ein Bundesgesetz für die Forschung könnte hier ein erster Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Neuansatz sein. Stattdessen legt die Bundesregierung acht dürre Paragraphen vor, die neben den Globalhaushalten noch übertarifliche Gehaltsbestandteile für Spitzenforscher aus privaten Drittmitteln erlauben sowie die Mitsprache des Bundesfinanzministeriums bei Baumaßnahmen und Ausgründungen einschränken. Seit 2008 werden entsprechende Maßnahmen bereits Stück für Stück untergesetzlich umgesetzt. Sie haben sich zum Teil bewährt, andere sollten überdacht werden.

Hinter den politischen Herausforderungen für die Zukunft einer autonomen, kooperativen und gesellschaftszugewandten Forschungslandschaft bleibt dieses Deregulierungsgesetz mit dem hochtrabenden Namen in jedem Fall weit zurück.

Die Autorin ist forschungspolitische Sprecherin der Partei Die Linke im Bundestag.

Petra Sitte

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