zum Hauptinhalt
Holocaust-Überlebende in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz.

© Jacek Bednarczyk/dpa

Holocaust-Gesetz in Polen: Eine Nation von Märtyrern

Geschichtsbild per Strafandrohung: Warum das polnische „Holocaust-Gesetz“ völlig verfehlt ist, erklärt der Historiker Wolfgang Benz in einem Gastbeitrag.

Polnische Emotionen im Blick auf die Geschichte verdienen nach den Schicksalen der stolzen Nation unter russischer Herrschaft, nationalsozialistischer Okkupation und sowjetischer Dominanz jeden nur denkbaren Respekt. Ob patriotischen Empfindungen mit strafbewehrter Gesetzeskraft Ausdruck verliehen werden muss, mag diskutabel erscheinen, aber deutsche Nachhilfe ist dabei zu allerletzt gefragt. Häme ist wohlfeil, wenn das polnische „Holocaust-Gesetz“ in Wirkung gesetzt wird, um künftig semantische Fragen und Probleme nationalen Selbstbewusstseins zu regeln und Verstöße zu ahnden.

Wer von „polnischen Konzentrationslagern“ spricht oder schreibt und damit die Vernichtungsstätten der Nationalsozialisten auf polnischem Boden meint, hat allerdings wie US-Präsident Barack Obama, dem das einmal passierte wie vielen anderen auch, keineswegs die Absicht, damit Polen zu denunzieren. Die solches tun, machen sich einer sprachlichen Nachlässigkeit schuldig, die allerdings in Polen arg nervt. Da tut Aufklärung not, ein Gesetz kann die Sprachregelung nicht erzwingen. Man wird es also kaum als klug preisen können, wenn es trotzdem versucht wird.

Es geht um die Freiheit der Wissenschaft

Das Gesetz ist hier weder juristisch noch moralisch zu bewerten. Es geht aber um historische Tatsachen und politische Konsequenzen, um die Freiheit der Wissenschaft, um Vernunft und Augenmaß. Vergleiche mit dem deutschen Gesetz gegen das Leugnen des Holocausts sind unzutreffend. Aus Respekt für die Opfer gelten in der Täternation andere Kriterien als etwa in den USA, wo das Leugnen des Judenmords unter dem Rubrum Meinungsfreiheit Privatsache ist. Das polnische Gesetz will mit untauglicher Methode ein Geschichtsbild – das der nationalpopulistischen Regierungspartei – für jedermann und alle Welt verbindlich machen. Bewehrt mit drakonischer Strafandrohung – und bedroht vom Odium der Lächerlichkeit.

Im Eifer, den richtigen Ton und darüber hinaus die richtige Gesinnung zu erzwingen, ist die Legislative in Warschau weit über das Ziel geschossen. Strafbar ist künftig nicht nur der falsche Zungenschlag. Schuldig werden alle, die „der polnischen Nation oder dem polnischen Staat“ irgendeine Mitwirkung an den Verbrechen der Deutschen unter NS-Ideologie attestieren. Der Einwand, dass es in den Besatzungsjahren keinen polnischen Staat gegeben hat, er also auch nicht Handlanger der Nazis gewesen sein kann, wiegt wenig gegenüber dem Begriff der Nation, die aus Individuen besteht, die ihren Stolz in der Geschichte unter preußischer, russischer, österreichischer und schließlich NS-deutscher Okkupation gefestigt hat.

Viele Polen verweigerten Juden im Holocaust die Solidarität

Dass es in Polen eine erhebliche jüdische Bevölkerung gab, die weithin nicht beliebt war, ist eine historische Tatsache. Auf der Hand liegt aber ebenso, dass Polen keine pauschale Mittäterschaft am Holocaust angelastet werden kann. Auch die Hilfe, die Juden von manchen Polen erfuhren, ist eine rühmliche Tatsache. Unrühmlich ist freilich der Antisemitismus, der viele antrieb, Juden die Solidarität zu verweigern. Das entspricht nicht der populistischen Intention der heutigen polnischen Regierung, die ihre Nation ein für alle Mal nur in der Märtyrerrolle wahrzunehmen bereit ist und diese Wahrnehmung durch ein Strafgesetz aller Welt abtrotzen will.

Und wie verhält es sich mit Ereignissen, die nicht während des Holocausts, aber in unmittelbarem Zusammenhang geschahen? Bei denen einzelne polnische Bürger in der Nachkriegszeit keine so gute Figur machten, wie die jetzige Regierung es gern hätte?

Was hat der mit dem Autor dieses Artikels identische Verfasser folgender Passage einer wissenschaftlichen Studie, die 2016 erschien, künftig zu befürchten? „Das Wiederaufleben des jahrhundertealten antisemitischen Ritualmordvorwurfs löste im Sommer 1946 in der polnischen Stadt Kielce ein Massaker gegen die Juden aus, wie niemand es nach dem Ende des Nationalsozialismus für möglich gehalten hatte. Die antisemitische Stimmung kulminierte in einem Pogrom, der sich rasch ausbreitete und an dem neben der städtischen Bevölkerung auch Soldaten beteiligt waren. 42 jüdische Männer, Frauen und Kinder wurden ermordet; 40 wurden zum Teil schwer verletzt.

An den Pogrom von Kielce 1946 zu erinnern - verboten?

Die polnische Regierung stand den Ausschreitungen hilflos gegenüber, und von der katholischen Kirche, die den Pogrom nicht eindeutig und scharf verurteilte, war keine Hilfe zu erwarten. Die in Polen lebenden Juden reagierten sofort. Eine Massenflucht war die Antwort. Der größte Teil der Überlebenden verließ das Land und machte sich auf den Weg in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands und Österreichs. Die Ereignisse in Kielce prägen bis heute das Bild fortdauernder Judenfeindschaft im ‚letzten Pogrom‘ 1946. Aber auch in weiteren polnischen Orten und in der Slowakei, in Ungarn und Rumänien wurde nach dem Holocaust Gewalt gegen Juden verübt.“

Diese Feststellungen erfüllen patriotische polnische Seelen mit Trauer, das steht so außer Zweifel wie der Schmerz jedes fühlenden Deutschen über die Tatsache des Judenmords. Aber muss der Historiker, der das sagt und schreibt, fürchten, beim nächsten Aufenthalt im Freundesland vor Gericht gestellt zu werden? Nach dem Wortlaut des Gesetzes bleibt die Freiheit der Wissenschaft scheinbar erhalten, aber wenn deren Ergebnisse öffentlich gemacht werden, entscheidet die Justiz.

Wir erinnern uns an das Buch von Jan T. Gross über den Fall Jedwabne. Der US-amerikanische Historiker polnischer Herkunft wurde nach heftiger Diskussion über Nestbeschmutzung und unpatriotische Umtriebe schließlich mit einem Orden dekoriert, den er einige Zeit und etliche patriotische Wallungen später wieder in Warschau abliefern sollte.

Den deutschen Mördern folgten polnische Räuber und Diebe

Wenn das Gesetz im März in Kraft tritt, darf man wohl auch nicht mehr ungestraft den Bericht der polnischen Jüdin Rachel Auerbach zitieren. Sie war Mitglied einer Kommission, die im November 1945 die Überreste des Vernichtungslagers Treblinka besuchte. Hier war eine Million Menschen dem nationalsozialistischen Rassenwahn zum Opfer gefallen.

Den deutschen Mördern folgten polnische Räuber und Diebe: „Alle Arten von Plünderern und Marodeuren kommen in Scharen mit Schaufeln in der Hand hierher. Sie graben, suchen und plündern; sie sieben den Sand, ziehen Teile von halb verfaulten Leichen und verstreuten Knochen aus der Erde in der Hoffnung, dass sie wenigstens auf eine Münze oder einen Goldzahn stoßen.“ Das Entsetzen der Rachel Auerbach zu teilen mindert nicht die Trauer über die Ermordeten. Nichts kann das Elend in Treblinka nach dem Judenmord beschönigen und der Hinweis darauf will nichts aufrechnen.

Aber die Erwähnung des Treibens der Leichenfledderer steht im Widerspruch zur polnischen Gesetzesnovelle über das nationale Gedenken, weil es nach dem Verständnis des Gesetzgebers ausgelegt werden kann als Verstoß gegen den „Schutz des guten Rufes der Republik Polen und des polnischen Volkes“.

Auch Holocaust-Überlebende könnten belangt werden

In Israel wird das Gesetz heftig kritisiert. Auch in den USA gibt es Bedenken. Der Zentralrat der Juden in Deutschland fürchtet, dass Überlebende des Holocausts künftig von der polnischen Justiz belangt werden, wenn sie von ihrer Verfolgung auch durch Polen berichten.

Ironischerweise könnten sogar die Nationalisten der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ für ihre Nazi-Verleumdungen Opfer des Gesetzes werden. So hatte der Europa-Abgeordnete Ryszard Czarnecki nach mancherlei politischer Pöbelei seine liberal-konservative Kollegin Roza Thun als Nazi-Kollaborateurin („Szmalcownik“) verunglimpft. Mit großer Mehrheit entfernte dafür das Euro-Parlament soeben den PiS-Vertreter aus dem Amt des Vizepräsidenten. In der Heimat müsste er konsequenterweise vor Gericht landen. Zu wünschen wäre der Regierung daher die Einsicht, dass dieses Gesetz einfach nur obsolet ist.

Der Autor ist Historiker und ehemaliger Direktor des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin.

Das polnische Justizministerium hat im Internet eine Seite eingerichtet, auf der erklärt wird, warum das Gesetz aus Sicht der Regierung nötig ist.

Zur Startseite