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Die TU Berlin.

© Elke Weiss/TU Berlin

Debatte um die Viertelparität: Wer das Präsidium nominieren darf

An der TU könnte künftig ein viertelparitätisch besetzter Wahlkonvent über das Präsidium entscheiden. Doch das Kuratorium hat Bedenken - es geht um die Frage, wer die Kandidaten nominieren darf.

Wird das Präsidium der TU Berlin künftig von einem Konvent gewählt, in dem zu gleicher Zahl Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende vertreten sind? Auf ein solches viertelparitätisch besetztes Wahlgremium könnte die jahrelange Debatte um mehr Mitbestimmung und die Entmachtung der Professorenschaft an der TU hinauslaufen. Wie berichtet will der Erweiterte Akademische Senat im Dezember darüber abstimmen. Doch nun meldet das Kuratorium, das Aufsichtsgremium der Uni, in einer wichtigen Detailfrage Bedenken an.

Die Kuratoren haben Bauchschmerzen bei der Frage, wer Kandidatinnen und Kandidaten für das Präsidium nominieren darf. Bisher hat nicht nur der Akademische Senat (AS), sondern eben auch das Kuratorium ein Vorschlagsrecht – selbst wenn es davon noch nie Gebrauch gemacht hat. Dieses Recht soll es verlieren. „Kann man mehr Partizipation erreichen, indem man die Partizipation des Kuratoriums beschneidet?“, fragte die Vorsitzende Rita Süssmuth bei einer Sitzung am Freitag. Dass das Gremium künftig nur eine Stellungnahme zu den Kandidaten abgeben soll, hält Süssmuth für „Pseudodemokratie“.

Süssmuth will keine "Pseudo-Demokratie"

Was das Kuratorium in der Sache denkt, ist entscheidend. Es muss den Wahlkonvent und alle damit zusammenhängenden Änderungen in der Grundordnung ebenfalls absegnen. Es habe rein rechtliche Gründe, dem Kuratorium sein Recht zu entziehen, wie Maschinenbau-Professor Utz von Wagner erläuterte. Er gehört der AG Partizipation an, die den Vorschlag erarbeitet hat.

Künftig soll allein der AS Kandidaten aufstellen, und zwar mit der Mehrheit der Mitglieder. Da im AS die Professoren die Mehrheit haben, wäre so sichergestellt, dass kein Kandidat gegen den Willen der Professorenschaft nominiert werden kann. Unter dieser Voraussetzung könnte der viertelparitätisch besetzte Wahlkonvent rechtssicher gestaltet werden, hofft die AG Partizipation. Würde das extern besetzte Kuratorium sein Vorschlagsrecht behalten, könnte es die Professorenschaft aber übergehen – was erneut Fragen der Rechtssicherheit aufwirft.

Damit will sich das Kuratorium nicht abfinden. „Bei Wahlen an Unis ist es häufig so, dass Rationalität nicht unbedingt im Vordergrund steht. Dass Kuratoren da eine andere Person ins Spiel bringen können, ist wichtig“, sagte Gesine Schwan, Ex-Präsidentin der Viadrina. Auch die Vertreterinnen der Studierenden, der wissenschaftlichen sowie der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterschaft plädierten für eine Beibehaltung. Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, schlug als Alternative vor, das Kuratorium müsse den Kandidaten zustimmen.

Das Kuratorium wünscht sich nun nochmals rechtlich prüfen zu lassen, ob es sein Vorschlagsrecht behalten kann. Was die Kuratoren vom Wahlkonvent an sich halten, wurde weniger klar. Das wollen sie demnächst diskutieren.

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