pZurück zur Natur: So pflanzen Sie nachhaltig
0 KommentareRegeln für den Balkon: Jeder darf gärtnern
Ein Balkon bedeutet für viele Städter ein kleines Stück Freiheit. Aber eben nur ein kleines Stück: Wer ihn rege nutzt, sollte einige Dinge beachten.
So darf Gießwasser streng genommen nicht auf andere Balkone geraten. Beschweren sich Nachbarn über regelmäßige Sturzgüsse von oben, muss der Verursacher mit Sanktionen durch den Vermieter rechnen.
Untertöpfe sind Pflicht, alternativ können wasserspeichernde Blumenkästen eine Lösung sein. Die Pflanzen dürfen nicht so wuchern, dass sie die Sicht anderer Mieter beeinflussen oder durch herabfallende Blätter und Blüten deren Balkone beschmutzen. Rankpflanzen wie Clematis oder Efeu müssen unter Umständen genehmigt werden, weil sie Spuren an der Hauswand hinterlassen können. Auch, wenn Vögel von den Pflanzen angezogen werden und Kot auf Fassade oder Fensterbänke fällt, kann die Hausverwaltung Bewohner nötigen, das Gewächs wieder zurückzuschneiden oder ganz abzuschaffen.
Blumenkübel sichern
Befestigen Sie Blumenkästen unbedingt sicher: Wird bei Sturm ein Topf vom Balkon geweht, ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Das kann richtig teuer werden, wenn Autos Schaden nehmen oder Menschen durch die herabstürzenden Gegenstände verletzt werden.
Die gute Nachricht: Jeder hat das Recht, seinen Balkon zu bepflanzen – selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.