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Digitale Vermittlungsplattformen wie Uber sind eine starke Konkurrenz für konventionelle Anbieter.

© Kai-Uwe Heinrich

Wettbewerbsrecht: Monopolkommission gegen Pauschalverbot von Uber, Airbnb & Co

Das Expertengremium empfiehlt statt Verboten, einen steuerrechtlichen Ordnungsrahmen für neue digitale Wettbewerber zu schaffen - und warnt vor Investoren.

Die Monopolkommission warnt vor pauschalen Verboten digitaler Vermittlungsplattformen wie dem Fahrdienst Uber, dem Ferienwohnungsanbieter Airbnb oder neuen Finanzdienstleistern (Fintechs). "Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden", sagte der Vorsitzende der Kommission, Achim Wambach, am Dienstag. "Vielmehr ist es wichtig, einen angemessenen Ordnungsrahmen zu schaffen, der die Vorteile der neuen Technologien entsprechend berücksichtigt." Neuen Dienste beflügelten den Wettbewerb.

Das unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und Parlament in Fragen der Wettbewerbspolitik berät, sieht vereinzelt aber Regelungsbedarf. Im Bereich der Personenbeförderung - wo vor allem Uber aktiv ist - seien qualitative Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz notwendig. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte außerdem die Regulierung des Taxi- und Mietwagengewerbes an das sich ändernde Wettbewerbsumfeld angepasst werden. "Auf Konzessionsbeschränkungen sowie die behördliche Festsetzung von Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, sollte verzichtet werden", fordert die Monopolkommission.

Auch bei der kurzzeitigen Vermietung von Privatunterkünften über Plattformen wie Airbnb ist die Monopolkommission gegen Pauschalverbote. Stattdessen sollten Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist. "Hierzu könnte eine Obergrenze für die Anzahl der jährlichen Vermietungstage festgelegt werden", so die Kommission. Einkünfte aus der privaten Vermietungstätigkeit sollten versteuert, lokale Tourismussteuern oder -abgaben abgeführt werden. Die digitalen Vermittlungsdienste sollten verstärkt in die Durchsetzung steuerlicher Vorschriften einbezogen werden.

Fintechs sollen nicht behindert werden

Die Monopolkommission warnt zudem davor, neuartige Anbieter von Finanzdienstleistungen (Fintechs) zu behindern. "Eingriffe in den Markt, die darauf abzielen Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben, sind zu vermeiden." Für den Wettbewerb zwischen Finanzprodukten seien einheitliche Wettbewerbsbedingungen entscheidend. Dazu müssten Standards und zueinander kompatible Lösungen gefördert werden, etwa über den Zugang zu IT-Schnittstellen.

Airbnb bedeutet mit seinem Geschäftsmodell eine mächtige Konkurrenz für die Hotelbranche, Uber für das Taxigewerbe. Der Mitfahrdienst aus Kalifornien hat in zahlreichen Ländern - darunter auch Deutschland - mit juristischen Hürden zu kämpfen und musste sein Angebot teilweise einschränken. Auch Airbnb steht im Fadenkreuz der Kritik. Berlin etwa geht gegen das Vermieten normaler Wohnungen an Touristen vor, weil nach Ansicht der Stadtverwaltung dadurch die Mieten in die Höhe getrieben werden und Wohnraum verloren geht.

Warnung vor Investoren

Mit zunehmender Sorge sieht die Monopolkommission den Einfluss von Fonds und anderer institutioneller Investoren auf die deutsche Wirtschaft. "Die Investoren muss man im Auge behalten", sagte Kommissionschef Wambach. Großanleger wie der US-Vermögensverwalter Blackrock oder der norwegische Staatsfonds seien an zahlreichen deutschen Unternehmen beteiligt, die teilweise untereinander in Konkurrenz stünden.

"Das birgt die Gefahr, dass der Wettbewerb behindert werden kann", sagte Wambach. Er regte an, auch bei der geplanten Großfusion von Bayer und Monsanto genau hinzusehen. Blackrock sei an beiden Unternehmen beteiligt. "Da sollte die Kartellbehörde zumindest ein Auge drauf werfen", sagte er. Der deutsche Pharma- und Chemiekonzern will den US-Saatguthersteller für rund 66 Milliarden Dollar übernehmen. Insgesamt sei die Unternehmenskonzentration in Deutschland aber gesunken und gebe derzeit grundsätzlich keinen Anlass für Wettbewerbsbedenken. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Unternehmen habe 2014 bei 15,8 Prozent gelegen und sei damit gegenüber 2012 leicht rückläufig. In den USA hingegen habe er seit den 1990er Jahren zugenommen und Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.

Unabhängige Flughafenregulierung gefordert

Die Regulierung der Verkehrsflughäfen in Deutschland sollte nach Ansicht der Monopolkommission in die Hände einer unabhängigen Behörde gelegt werden. Die Wettbewerbshüter beanstanden die Doppelrolle der Bundesländer, die häufig sowohl Eigentümer als auch Aufsichtsbehörde der Flughäfen seien. Auch sollte die Vergabe der Zeitfenster für Starts und Landungen (Slots) anders geregelt und der Markt für Bodendienste weiter geöffnet werden, forderte die Monopolkommission in ihrem am Dienstag vorgelegten Gutachten. „Wir empfehlen, die Entgeltaufsicht einer unabhängigen zentralen Behörde zu übergeben. Nur so lassen sich mögliche Interessenskonflikte wirkungsvoll vermeiden“, sagte Kommissionschef Wambach. Eine effiziente Verteilung der Flughafen-Slots werde durch das bestehende System ebenso erschwert wie ein Markteintritt neuer Fluggesellschaften. Derzeit hätten Fluggesellschaften einen Anspruch auf Wiederzuteilung, wenn sie diese Slots in der Vorperiode zu mindestens 80 Prozent genutzt haben. Künftig sollte an stark nachgefragten Flughäfen stärker auf Instrumente wie Auktionen gesetzt und der Handel mit Slots zwischen Airlines gestattet werden.

(Reuters)

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