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Rund 80 Prozent der Stickstoffdioxidemissionen gehen auf das Konto von Dieselfahrzeugen.

© dpa

Verstöße gegen Stickstoffdioxidgrenzwerte: Deutschland droht Anklage

Die EU-Kommission bringt Deutschland wegen zu schmutziger Luft vor den Europäischen Gerichtshof. Die Klageschrift wegen permanenter Verstöße gegen Stickstoffdioxidgrenzwerte ist so gut wie fertig.

Täglich könnte es so weit sein. Beobachter rechnen damit, dass die Klageschrift der EU-Kommission gegen Deutschland wegen permanenter Verstöße gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so gut wie fertig ist und binnen Kürze beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht wird. Alle anderen Wege, die ein Vertragsverletzungsverfahren in der Europäischen Union vorsieht, sind bereits beschritten, alle diplomatischen Noten ausgetauscht. Jetzt geht es nur noch vor den Kadi.

Der Streit ist alt, und er betrifft nicht nur Stuttgart, sondern insgesamt 28 Städte und Regionen in Deutschland, darunter Metropolen wie Berlin, München, Hamburg und Köln. Schon 2008 hat die Brüsseler Behörde rechtliche Schritte wegen permanenter Verstöße gegen die EU-Vorschriften für saubere Luft gegen mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eingeleitet. Anfangs ging es vor allem um Feinstaub, dessen Grenzwert seit 2005 eingehalten werden muss. Später ging es auch um Stickstoffdioxid, dessen Grenzwert seit 2010 eingehalten werden muss. Neben Deutschland droht vier anderen Mitgliedstaaten wegen der Stickstoffdioxid-Belastung der Luft eine Klage vor dem EuGH: Betroffen sind auch Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. In Frankreich werden die Grenzwerte in 19 Gebieten überschritten, darunter Paris, Marseille und Lyon. In Großbritannien sind 16 Gebiete betroffen, darunter London, Birmingham, Leeds und Glasgow. In Italien geht es um zwölf Gebiete, darunter Rom, Mailand und Turin. In Spanien geht es lediglich um Barcelona und Madrid.

Ein Gerichtsverfahren kann Jahre dauern

Ein Gerichtsverfahren vor dem EuGH kann Jahre dauern und bei einer Verurteilung für Deutschland mit einer Geldstrafe in Milliardenhöhe enden. Hintergrund sind EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität, die nirgends in der EU überschritten werden dürfen. In der EU sterben Schätzungen zufolge jedes Jahr 400 000 Menschen vorzeitig wegen schlechter Luft. Einer Studie zufolge waren 2003 zu hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen für knapp 70 000 vorzeitige Todesfälle EU-weit verantwortlich. Diese Zahl ist fast drei Mal so hoch wie die Zahl der Verkehrstoten. 40 Prozent der Stickstoffemissionen in der EU stammen vom Straßenverkehr. In Bodennähe ist der Anteil, der auf den Straßenverkehr zurückzuführen ist, noch höher, da die Abgase aus Fabrikschornsteinen verdünnt werden, bevor sie zu Boden sinken. Rund 80 Prozent der gesamten Stickstoffoxidemissionen des Verkehrs gehen auf das Konto von Dieselfahrzeugen.

Die möglichen Maßnahmen, die für eine bessere Luftqualität sorgen können, sehen eine Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt vor, die Verwendung alternativer Treibstoffe sowie den Übergang zur Elektromobilität. Eigentlich schreibt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten keine konkreten Maßnahmen vor, um die Grenzwerte einzuhalten. Im aktuellen Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission jedoch Sympathien für die Einführung der Blauen Plakette gezeigt. Im Mahnschreiben, das die EU-Kommission Anfang des Jahres nach Berlin geschickt hat, heißt es: Die Kommission begrüße die Debatte in Deutschland für die „Einrichtung von Umweltzonen mit verschärften Zufahrtsbeschränkungen“.

Allerdings hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) stets rechtliche Bedenken gegen die Einführung von Umweltzonen mit verschärften Zufahrtsbeschränkungen geäußert. Daher ist die Landesregierung Baden-Württemberg zuletzt auch auf Distanz zur Einführung einer Blauen Plakette gegangen.

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