zum Hauptinhalt
Das Vergleichsportal Check24 muss seine Kunden künftig besser darüber aufklären, dass es als Makler tätig ist.

© dpa

Urteil zu Vergleichsportal: Check24 muss Kunden besser aufklären

Kunden wissen oft nicht, dass Vergleichsportale keine neutralen Ergebnisse anzeigen. Nach einem Urteil des Landgerichts München müssen viele Anbieter nun nachbessern

Wer auf der Seite von Check24 nach dem Hinweis sucht, dass das Vergleichsportal als Makler tätig ist und Provisionen kassiert, muss bis ans Ende der Website gehen. Rechts neben dem Impressum und schnell zu übersehen gibt es einen Link zur sogenannten Erstinformation. Dieser muss künftig deutlich präsenter positioniert werden. Das hat das Landgericht München am Mittwoch entschieden. Ein Urteil, das auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben dürfte, die derzeit im Netz boomen.

„Das ist ein Stück Irreführung"

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11 000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Check24 trete auf seiner Webseite bislang wie ein neutraler Dienstleister auf, der die billigsten Preise heraussucht. „Das ist ein Stück Irreführung, das muss man in aller Deutlichkeit sagen“, betonte Verbandspräsident Michael Heinz. „Es muss jedem Verbraucher klar sein: Hier ist kein Gutmenschentum, sondern es ist ein Versicherungsmakler.“

Kunde soll nicht lange suchen müssen

Nach Angaben des Verbands sind die Provisionen, die die Portale kassieren, sogar höher als die Vergütung eines traditionellen Versicherungsvertreters. Auch das Münchner Landgericht sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten. Die Informationen müssten dem Nutzer so präsentiert werden, „dass er nicht erst danach suchen muss“, urteilte Richterin Barbara Clementi. Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre. Die Kammer stimmte deshalb nur drei so genannten Nebenanträgen zu und ordnete an, dass Check24 bei der Vermittlung von Hausrat-, Haftpflicht- oder Kfz-Versicherungen in einzelnen Punkten besser informieren muss.

"Ein Sieg für den Verbraucherschutz"

Heinz nannte das Urteil einen „Sieg für den Verbraucherschutz“, auch Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele ist zufrieden: „Wir können mit dem Urteil leben.“
Beide Seiten wollen aber in den kommenden Wochen prüfen, ob sie gegebenenfalls in Berufung gehen. Dann will Check24 auch entscheiden, wo und in welcher Form die Nutzer künftig besser darüber aufgeklärt werden, dass das Portal nicht neutral, sondern als Makler tätig ist. Auch Verivox will prüfen, ob Anpassungen auf seiner Seite nötig sind. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false