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Blau schluckt Grün: Im Jahr 2014 übernahm Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp.

© Reuters

Update

Strafe der EU-Kommission: Facebook hat gelogen und muss 110 Millionen Euro zahlen

Bei der Übernahme von WhatsApp hatte Facebook falsche Angaben zum Datenschutz gemacht. Die EU-Kommission bestraft das jetzt.

Für Daten- und Verbraucherschützer ist es eine Genugtuung: Die EU-Kommission hat Facebook wegen falscher Angaben bei der Übernahme des Kommunikationsdienstes WhatsApp eine Strafe von 110 Millionen Euro aufgebrummt. „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. Das gelte auch für die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen.

Die Strafe für Facebook hätte noch höher ausfallen können, nämlich ein Prozent des Jahresumsatzes. Das wären für 2016 umgerechnet 248 Millionen Euro gewesen. Dass Vestager davon abgesehen hat, liegt daran, dass Facebook kooperiert und betont hat, man habe die Kommission nicht absichtlich in die Irre geführt.

Das Problem: Der Datenaustausch

Der Streit dreht sich um die Weitergabe von Nutzerdaten. Facebook hatte WhatsApp 2014 für 22 Milliarden Dollar übernommen. Bei der Anmeldung des Fusionsvorhabens hatte Facebook der EU gegenüber erklärt, es sei nicht möglich, einen automatischen Abgleich zwischen den eigenen Nutzerprofilen und den Benutzerkonten von WhatsApp vorzunehmen. Tatsächlich sei den Mitarbeitern aber schon 2014 bekannt gewesen, dass diese Möglichkeit sehr wohl besteht, erklärte die EU-Kommission. WhatsApp informierte die Nutzer aber erst zwei Jahre später, das Telefonbuch seiner Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Profilen verknüpfen zu können.

Klagen in Hamburg und Berlin

Die Weitergabe von Daten hat Facebook und WhatsApp großen Ärger mit Daten- und Verbraucherschützern beschert. Ende April urteilte das Verwaltungsgericht Hamburg, dass Facebook keine personenbezogenen Daten von WhatsApp-Nutzern verwenden darf und gab damit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Recht. In Berlin gehen die Verbraucherschützer der Marktwächter Digitales gegen WhatsApp vor. Sie kritisieren, dass Nutzer bei der Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar der Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen konnten, nicht aber das Auslesen ihres Telefonbuchs durch Facebook verhindern konnten. Der Fall liegt jetzt beim Landgericht Berlin. Elbrecht weiß aber von Beschwerden einzelner WhatsApp-Nutzer, denen zufolge auch nach dem Urteil aus Hamburg weiter Daten an Facebook weitergegeben wurden. Bestätigen können das die Verbraucherschützer zwar nicht, aber „wir schließen nicht aus, dass Daten fließen“, sagte Elbrecht dem Tagesspiegel. „Das kann doch niemand kontrollieren“. Bei WhatsApp hieß es, man halte sich an die Vorgaben des Datenschutzbeauftragten. Weder würden die Daten aus dem Telefonbuch weitergegeben noch fände gegen den Willen der Nutzer eine Datenweitergabe zu Werbezwecken statt. Ausgetauscht würden nur allgemeine Geschäftsdaten, etwa über die Inanspruchnahme bestimmter Services.

Ärger für Whats App in Italien und Frankreich

Die italienischen Behörden brummten Whats App vorige Woche eine Geldbuße von drei Millionen Euro in Verbindung mit Angaben zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern auf. In Frankreich wurde zuletzt eine Strafe von 150.000 Euro gegen Facebook wegen des mangelnden Schutzes der Nutzer vor Werbetreibenden verhängt. Facebook hatte allein im Schlussquartal 2016 einen Umsatz von 8,8 Milliarden Dollar und einen Gewinn von 3,6 Milliarden Dollar gemacht. (mit Reuters)

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