zum Hauptinhalt
Neues Jahr, neue Regeln: 2018 ändert sich vieles.

© Getty Images/iStockphoto

Steuern, Kinder, Rente, Reisen, Geld: Was sich 2018 alles ändert

Das Kindergeld steigt, die Rente auch, Streamen im Ausland wird einfacher, Chips werden gesünder. Doch das ist noch lange nicht alles.

Ob man Veränderungen mag oder nicht, ist eine Frage der Einstellung. Klar ist aber: Entziehen kann man sich dem Wandel nicht, vor allem dann nicht, wenn er in Form neuer Gesetze daherkommt. Und da tut sich einiges im kommenden Jahr. Auf Steuerzahler, Arbeitnehmer, Rentner, Häuslebauer, Serienjunkies und Pauschalreisende kommen zahlreiche Neuerungen zu. Gut, Bescheid zu wissen – frei nach dem Motto des französischen Wissenschaftlers Louis Pasteur: „Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist“.

RENTE

Die Renten steigen, der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt.
Die Renten steigen, der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt.

© Marijan Murat/dpa

Weniger einzahlen: Die Rentenkassen sind gut gefüllt. Deshalb sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Arbeitnehmer sollten jetzt aber nicht gleich auf große Shoppingtour gehen. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3150 Euro im Monat macht die Ersparnis nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung nämlich nur rund 20 Euro im Jahr aus.

Mehr bekommen: Deutlich mehr dürfte die nächste Rentenerhöhung den 21 Millionen Rentnern bringen. Am 1. Juli sollen die Renten im Westen um 3,09 und im Osten um 3,23 Prozent steigen. Das steht im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, endgültig entschieden wird aber erst im Frühling anhand der Zahlen der Lohnstatistik. Bliebe es bei den bisherigen Plänen, kämen beim sogenannten Eckrentner mit 45 Beitragsjahren monatlich 43 Euro mehr an.

Mehr versteuern: Es sei denn, die Steuer frisst einen Teil der Rentenerhöhung auf. Zwar darf jeder Rentner von seiner Rente einen Teil steuerfrei kassieren – abhängig von dem Jahr des Renteneintritts – , Rentenerhöhungen unterliegen aber der vollen Besteuerung. Zudem sinkt der steuerfreie Betrag, je später man in Rente geht. Wer 2005 Rentner geworden ist, durfte noch die Hälfte seines Altersgelds steuerfrei beziehen, bei einem Arbeitnehmer, der 2018 in den Ruhestand geht, sind es nur noch 24 Prozent.

Erwerbsminderung: Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, profitieren vom Jahreswechsel. Die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente wird ab Januar schrittweise verlängert. Die Renten werden so berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum 65. und nicht wie bisher zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Das erhöht die Rente. Der Umstellungsprozess zieht sich bis 2024.

Bemessungsgrenze: Wie jedes Jahr steigen auch 2018 die Beitragsbemessungsgrenzen wieder. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer Beiträge zahlen. Im Westen sind es ab Januar 6500 Euro im Monat (statt 6350 Euro), im Osten 5800 Euro statt 5700 Euro.

KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversicherung: Der Wechsel in die Private wird schwieriger.
Krankenversicherung: Der Wechsel in die Private wird schwieriger.

© IMAGO

Bemessungsgrenze: In der Krankenversicherung gilt eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als in der Rentenversicherung. Die bundeseinheitliche Grenze steigt von 4350 auf 4425 Euro im Monat, das Einkommen, das darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Der Höchstbetrag, den Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, steigt dadurch von 317,55 Euro im Monat auf 323,03 Euro.

Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird 2018 ein Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte weniger als 2017 betragen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgefunden. Allerdings legt jede Kasse ihre Konditionen selber fest. Nach einer aktuellen Umfrage der Stiftung Warentest haben neun Krankenkassen bereits beschlossen, den Zusatzbeitrag zu senken, zwei wollen erhöhen.

Wechsel in die PKV: Die Versicherungspflichtgrenze, die darüber entscheidet, ob sich Arbeitnehmer privat krankenversichern dürfen, wird von 57.600 auf 59.400 Euro im Jahr erhöht. Der Wechsel in die PKV ist 2018 daher erst ab einem Monatseinkommen von 4950 Euro möglich, 2017 reichten noch 4800 Euro.

ARBEIT

Mindestlohn: Ab dem neuen Jahr gilt er flächendeckend. Ausnahmen in Tarifverträgen darf es nicht mehr geben.
Mindestlohn: Ab dem neuen Jahr gilt er flächendeckend. Ausnahmen in Tarifverträgen darf es nicht mehr geben.

© picture alliance / Karl-Josef Hildenbrand

Mindestlohn: 8,84 Euro in der Stunde beträgt der Mindestlohn. Das ändert sich nicht. Allerdings sind ab dem 1. Januar Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, nicht mehr länger zulässig.
Gehalt: Für einige Aufregung in den Betrieben dürfte der Anspruch von ArbeitnehmerInnen sorgen, die ab Januar erfragen dürfen, was Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bekommen. Dieses neue Instrument dient vor allem Frauen und soll die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern. Das neue Gesetz gilt für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten.

HARTZ IV

Mehr Geld: Die Sätze steigen.
Mehr Geld: Die Sätze steigen.

© Jens Büttner/picture alliance / dpa

Mehr Geld: Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt ab Januar mehr Geld. Alleinstehende erhalten monatlich sieben Euro mehr (416 Euro), bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person (plus sechs Euro). Die Monatssätze für Kinder steigen – je nach Alter – um vier bis sechs Euro.
Ausgezahlt im Supermarkt: Arbeitslosen soll es im Laufe des nächsten Jahres möglich sein, sich das Arbeitslosengeld im Supermarkt bar auszahlen zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit will ihre Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen peu à peu abschaffen. Gestartet wird im zweiten Quartal mit Rewe, Penny, dm, Real und Rossmann.

ALTERSVORSORGE

Der Staat zahlt mehr: Die Zulage steigt.
Der Staat zahlt mehr: Die Zulage steigt.

© Andrea Warnecke/picture alliance / dpa-tmn

Privat für das Alter vorzusorgen wird attraktiver.
Riester: Der Staat zahlt mehr. Die Grundzulage steigt ab Januar von 154 auf 175 Euro. Allerdings gibt es die volle Zulage nur, wenn jährlich mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag fließen. Die Zulagen für kindergeldberechtigte Kinder (300 Euro für ab dem 1. Januar 2008 Geborene, 185 Euro für Ältere) sowie der Einmalbonus für Berufseinsteiger (200 Euro) bleiben unverändert. Wichtig: Für Menschen, die im Alter in der Grundsicherung gelandet sind, hat sich das Riester-Sparen bislang nicht gelohnt.

Denn die Riester-Rente wurde auf die Sozialleistung angerechnet. Das ändert sich im neuen Jahr. Geringverdienern bleibt künftig ein Freibetrag von monatlich 100 Euro, bei höheren Riester-Renten werden 30 Prozent des über 100 Euro hinausgehenden Betrags nicht berücksichtigt.

Betriebsrente: Mit neuen gesetzlichen Vorgaben will die Regierung mehr Arbeitnehmern eine Betriebsrente schmackhaft machen. Statt bisher vier kann man künftig bis zu acht Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens steuerfrei sparen. Bei Geringverdienern bekommen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Steuerzuschuss, wenn sie eine Firmenrente anbieten. Die Tarifparteien können Betriebsrentenmodelle auf den Weg bringen, bei denen nur noch die Einzahlungen garantiert werden, aber keine Mindestverzinsung mehr versprochen wird.

STEUERN

Mehr Geld für alle: Der Grundfreibetrag steigt.
Mehr Geld für alle: Der Grundfreibetrag steigt.

© Oliver Berg/dpa

Entlastung für alle: Gute Nachrichten für Steuerzahler: Im nächsten Jahr zahlen alle weniger. Das liegt am Grundfreibetrag, der um 180 Euro erhöht wird. 2018 bleiben 9000 Euro pro Person steuerfrei. Für Singles bringt das bis zu 146 Euro im Jahr, für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, das Doppelte.

Mehr abschreiben: Arbeitsmittel wie PCs oder Büromöbel kann man künftig bis zu einem Preis von 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) auf einen Schlag abschreiben und muss die Ausgaben nicht länger über mehrere Steuerjahre verteilen.

Kfz-Steuer: Autofahrer aufgepasst. Ab September wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Abgasausstoß mit einem neuen Verfahren gemessen. In vielen Fällen wird das zu höheren Werten führen. Da sich die Kfz-Steuer nach dem Ausstoß berechnet, führt das automatisch zu mehr Steuern. Wer das vermeiden will, sollte einen geplanten Kauf vorziehen, denn bei bereits zugelassenen Wagen bleibt alles beim alten.

Investmentfonds: Bisher fielen auf Fondsebene keine Steuern an, nur die Ausschüttungen an die Anleger wurden besteuert. Das ändert sich. Zudem wird der Vertrauensschutz, der Spekulationsgewinne für Altfonds von der Steuerpflicht entbunden hat, aufgehoben. Anleger bekommen jedoch im Gegenzug einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Weniger Papier. Ab 2018 muss man der Steuererklärung keine Belege mehr beiheften. Es genügt, sie auf Nachfrage bereit zu halten.

GELD

Aus: Der 500-Euro-Schein verschwindet.
Aus: Der 500-Euro-Schein verschwindet.

© Pixabay

Schluss mit Gebühren: Bezahlen innerhalb Europas wird leichter. Ab dem 13. Januar dürfen Händler bei Buchungen über das Internet keine gesonderten Gebühren für Kreditkartenzahlungen mehr nehmen. Bankkunden haften bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings nur noch mit maximal 50 Euro (bisher 150 Euro).
Schneller überweisen: Ab November nächsten Jahres gehen Überweisungen in der Euro-Zone deutlich schneller. Geldbeträge werden beim „Instant Payment“ innerhalb von zehn Sekunden gut geschrieben – an 365 Tagen im Jahr.
Abschied vom 500er: Der größte Euro-Schein wird zum Ende des nächsten Jahres nicht mehr ausgegeben. Das soll die Geldwäsche bekämpfen. Allerdings hat Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele bereits zu erkennen gegeben, dass es irgendwann eine Renaissance des 500ers geben könnte.

KINDER

Gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld steigt und Spielzeug wird sicherer.
Gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld steigt und Spielzeug wird sicherer.

© epd-bild / Andrea Enderlein

Kindergeld. Mehr Geld für Kinder. Das Kindergeld steigt um zwei Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig jeweils 194 Euro, für das dritte 200 Euro, für das vierte und jedes weitere 225 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht.
Trennungskinder. Kinder, deren Eltern getrennt sind, bekommen einen höheren Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Spielzeug. Erleichterung für viele Eltern: Für gefährliche Stoffe wie Blei, Phenol und Bisphenol A gelten ab Herbst und damit rechtzeitig für die Weihnachtseinkäufe 2018 schärfere Vorschriften. Die Grenzwerte werden deutlich gesenkt.

ESSEN

Weniger ungesund: Chips und andere Lebensmittel dürfen nicht mehr so viel Acrylamid enthalten.
Weniger ungesund: Chips und andere Lebensmittel dürfen nicht mehr so viel Acrylamid enthalten.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Pommes, Chips, Kekse oder Cornflakes enthalten Acrylamid. Der Stoff entsteht beim Erhitzen und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Ab April nimmt die EU Lebensmittelhersteller stärker in die Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass weniger Acrylamid im Essen ist als heute.

BAUEN

Mehr Rechte für Bauherren: Die Firmen müssen ihre Leistungen konkreter beschreiben und Termine für die Fertigstellung nennen.
Mehr Rechte für Bauherren: Die Firmen müssen ihre Leistungen konkreter beschreiben und Termine für die Fertigstellung nennen.

© Mito-Images/dpa-tmn

Für Häuslebauer brechen bessere Zeiten an. Firmen müssen ab Januar detaillierte Baubeschreibungen aushändigen, so dass Bauherren Angebote besser vergleichen können. Zudem müssen sie verbindliche Angaben zur Fertigstellung machen. Häuslebauer können Bauverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

DATENSCHUTZ

Was wissen Facebook und Co.? Die Rechte der Nutzer werden gestärkt.
Was wissen Facebook und Co.? Die Rechte der Nutzer werden gestärkt.

© Hannibal Hanschke/REUTERS

Ab Ende Mai tritt EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Verbraucher können von Unternehmen verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu löschen oder auf einen anderen Anbieter zu übertragen.

REISEN

Ab in den Urlaub: Wer pauschal verreist, muss sich an neue Regeln gewöhnen.
Ab in den Urlaub: Wer pauschal verreist, muss sich an neue Regeln gewöhnen.

© MMPRC/dpa-tmn

Pauschalreisen: Für Buchungen ab Juli nächsten Jahres gelten neue Regeln. Bisher müssen Reisende Mängel, etwa Dreck im Hotel oder Baulärm, innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Veranstalter reklamieren. Künftig kann man sich dafür zwei Jahre lang Zeit lassen. Schlechter geschützt ist man dagegen vor Preiserhöhungen. Kann man bislang vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise fünf Prozent teurer wird, gilt das künftig erst ab acht Prozent.

Streamen: Im Urlaub seine Serien auf Amazon Prime oder Netflix schauen? Bislang ist das oft mit Zusatzkosten verbunden. Damit ist bald Schluss. Kostenpflichtige Streamingdienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab dem 20. März auch im EU-Ausland nutzen, fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

BRÜCKENTAGE

Brückentage gibt es auch im neuen Jahr wieder.
Brückentage gibt es auch im neuen Jahr wieder.

© Henning Kaiser/dpa

Der 1. Mai fällt auf einen Dienstag, Heiligabend auf einen Montag. Mit zwei Urlaubstagen kann man Weihnachten eine Woche freimachen. Rechtzeitig planen lohnt sich. Womit bewiesen wäre: Pasteur hat doch recht. Wer Bescheid weiß, kommt auch mit Veränderungen gut klar.

Zur Startseite