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Die Großbanken müssen die Boni ihrer Mitarbeiter künftig wieder einziehen, wenn sie Schaden verursachen.

© picture alliance / dpa

Neue Vergütungsregeln: Banker müssen Boni im Zweifel zurückzahlen

Bankmanager sollen stärker für Handeln geradestehen: Verzocken sie sich, können die Geldinstitute künftig die Boni zurückverlangen. So will es die Bafin.

Von Carla Neuhaus

Je höher das Risiko desto größer der Bonus: Das war in den Jahren von Ausbruch der Finanzkrise für viele Banker der Anreiz, mehr als zweifelhafte Geschäfte einzugehen. Als dann klar wurde, wie gefährlich ihre Deals mit hochkomplexen Finanzprodukten tatsächlich waren, was für einen Schaden weltweit entstanden ist – da hatten die Banker ihre Boni längst kassiert. Seitdem sind sich Politiker und Aufseher einig: Das soll es künftig nicht mehr geben. Längst gibt es deshalb eine Obergrenze für diese erfolgsabhängige Bezahlungen, die Banker zusätzlich zum Festgehalt kassieren. Künftig müssen die Manager allerdings auch bereits erhaltene Boni im Zweifel wieder zurückzahlen. Nämlich dann, wenn sich später herausstellt, dass ihre Geschäfte Schaden angerichtet haben und die Bank ihretwegen zum Beispiel hohe Strafen zahlen musste.

Auf eine entsprechende Regelung hat sich jetzt die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) verständigt. Bereits ab 1. März müssen Banken sich an diese neue Vorgabe halten und im Zweifel die Boni ihrer Mitarbeiter wieder einkassieren. Bis zu sieben Jahre lang müssen Banker dann damit rechnen, dass sie ihre bereits erhaltene variable Vergütung wieder abgeben müssen. Die Banken sind laut Bafin verpflichtet, ihre Arbeitsverträge entsprechend anzupassen, hieß es. Die Behörde will streng überwachen, ob die Banken sich daran halten und im Zweifel die Boni tatsächlich wieder einziehen.

Die Regel ist strenger als erwartet

Florian Frank, Vergütungsexperte bei der Unternehmensberatung Willis Towers Watson, sagt, die Regelung sei strenger ausgefallen als erwartet. So ist nämlich die Zeitspanne, in der Banken Boni zurückverlangen können, seit dem Entwurf der Verordnung vom Sommer noch einmal ausgeweitet worden. Schon jetzt müssen Banken die Boni für hochrangige Manager staffeln: Sie dürfen sie also nicht sofort komplett auszahlen – sondern nur nach und nach über drei bis fünf Jahre. Anfangs war angedacht, dass die Bank die Boni nur solange zurückfordern darf, wie diese Staffelzahlung noch läuft: Die Bafin hat sich nun aber darauf verständigt, dass Boni selbst dann noch zurückverlangt werden dürfen, wenn die Boni bereits seit zwei Jahren vollständig ausgezahlt sind – unterm Strich also bis zu sieben Jahre nach Zusage der Bonuszahlungen.

Die neue Regelung gilt allerdings nicht für alle Banken, wie man das zwischenzeitlich mal angedacht hatte. Stattdessen müssen sich nun nur Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro daran halten. Die deutsche Kreditwirtschaft freut das. „Der differenziertere Umgang mit Instituten unterschiedlicher Größenordnung“ sei zu begrüßen, hieß es in einer Stellungnahme der Bankenverbände. Dabei ist jedoch fraglich, ob Banken mit einer geringeren Bilanzsumme tatsächlich verschont bleiben. So diskutiert die EU-Kommission derzeit nämlich bereits darüber, diese strengeren Boni-Regeln europaweit schon für Institute mit einer Bilanzsumme von fünf Milliarden Euro aufwärts einzuführen. Das würde dann auch größere Sparkassen und Volksbanken treffen. Sie müssten dann sehr viel mehr dokumentieren und nachweisen – und das obwohl sie gar keine Boni zahlen.

Andere Länder sind schon weiter

So neu die Regelung in Deutschland ist: In andere Länder gibt es die Vorgabe längst, dass Banken Boni im Zweifel wieder einkassieren müssen. Großbritannien ist zum Beispiel schon einen Schritt weiter. Schließlich spielen Boni bei den Banken längst nicht mehr eine so große Rolle wie früher. Weil für sie eine Obergrenze eingeführt worden ist, sind viele Banken dazu übergegangen statt höherer Boni das Festgehalt der Banker anzuheben. Der britische Notenbankchef Mark Carney hat deshalb bereits einen andere Vorgabe ins Spiel gebracht: Er fordert, dass Banker im Zweifel sogar Teile ihres Fixgehalts zurückzahlen sollten, wenn sie sich auf riskante Finanzwetten einlassen. In Deutschland ist davon noch keine Rede.

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