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Das Smartphone ist ein ständiger Begleiter. Doch den Mobilfunkanbieter zu wechseln, ist gar nicht so leicht.

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Lange Leitung bei der Kündigung: Wie man den Mobilfunkanbieter wechselt

Ein günstigerer Tarif, ein neues Handy, ein besserer Empfang – es gibt viele Gründe, seinen Mobilfunkanbieter zu wechseln. Doch leicht ist das nicht. Wie der Wechsel gelingt.

Eigentlich ist ein Handyvertrag keine Entscheidung fürs Leben, sondern eher etwas für die nächsten zwei Jahre. Denn danach heißt es für viele Kunden: Auf zu neuen Ufern, zu neuen Tarifen und Geräten. Gerade in Berlin wird gern und häufig gekündigt. Eigentlich. Aber manche Verbindung zwischen Kunde und Unternehmen dauert länger als geplant.

Verbraucherschützer und Rechtsanwälte bekommen immer öfter Fälle von Mobilfunknutzern, die Probleme bei der Kündigung ihrer Verträge haben. Konsequenz: Die Laufzeit verlängert sich ungewollt – meist um ein Jahr. Wie Sie das vermeiden können und wie man seinen Vertrag richtig kündigt, lesen Sie hier.

DIE RICHTIGE ADRESSE
Bei Volders, einem Online-Vertragsverwaltungsdienstleister, der für seine Nutzer auch Kündigungen übernimmt oder an das Ende von Vertragslaufzeiten erinnert, sind Mobilfunkverträge ein großes Thema. Solche Auflösungen stehen mit fast 20 Prozent auf Platz eins der Aufträge, knapp vor Vertragskündigungen für Datingportale. „Mit den Datingseiten ist es zwar generell komplizierter, aber auch die Mobilfunkanbieter schlagen gnadenlos zu, wenn der Kunde bei der Kündigung einen Fehler macht“, erzählt Volders-Gründer Jan Hendrik Ansink.

Und das passiert oft genug: Schon die richtige Anschrift zu finden, um das Kündigungsschreiben an den Zuständigen zu adressieren, kann problematisch werden, denn nicht alle Abteilungen des Providers befinden sich zwangsläufig im gleichen Gebäude. Sinnvoll ist es daher, sich vorab beim Anbieter zu erkundigen.

Manchmal erkennen Mobilfunkunternehmen eine Kündigung auch deshalb nicht an, weil der Kunde nicht eindeutig identifizierbar ist. Deshalb sollten Kündigungswillige nicht mailen, sondern einen Brief schreiben und dort alle wichtigen vorhandenen Informationen – Vertrags-, Auftrags-, Kunden- und Telefonnummer – angeben.

PÜNKTLICH KÜNDIGEN

Kündigen Sie per Brief, meint Kündigungsprofi Ansink, am besten per Einschreiben/Rückschein. „Dann hat man einen Nachweis über den Empfang.“ Faxen ist nur bedingt geeignet. Die Telekom hat diese Möglichkeit im vergangenen Jahr sogar abgeschafft. Zwar gibt es beim Fax mit dem Sendeprotokoll ebenfalls eine Empfangsbestätigung, und die Kündigung kommt auch noch am letztmöglichen Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist pünktlich an – aber nur, wenn das Gerät am anderen Ende der Leitung auch eingeschaltet ist. Außerhalb der Bürozeiten ist das nicht immer der Fall.

Manche Unternehmen nehmen Kündigungen auch online über ihre Webseite entgegen und verlangen dann aber noch eine telefonische Bestätigung. „Das Gespräch nutzen sie, um besser zu verstehen, warum ein Kunde geht“, sagt Volders-Chef Ansink. „Und sie versuchen, sie noch einmal umzustimmen und neue Angebote zu unterbreiten.“ Der Kunde ist aber nicht gezwungen, eine gültige Kündigung nochmals zu bestätigen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, mit der Auflösung des Vertrages gleich um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Dann hat man etwas Handfestes parat, sollten doch noch Abbuchungen kommen.

Wichtig: Kündigen Sie rechtzeitig! Daran scheitern nämlich viele Kündigungen. Nach Informationen des Vergleichsportals Verivox beträgt die Kündigungsfrist bei Telekomverträgen ohne eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit sechs Wochen, ansonsten sind es drei Monate. Wer den Termin verpasst, ist ein weiteres volles Jahr gebunden. Auch O2 möchte bei den Zwei-Jahres-Verträgen drei Monate vor dem Ende über eine Kündigung benachrichtigt werden, bei den Flex-Verträgen reichen 30 Tage. Bei Vodafone gilt die Dreimonatsregelung.

ABSCHIED AUSSER DER REIHE

Doch es gibt Ausnahmen, die eine außerordentliche Kündigung zulassen. „In den meisten Fällen sind es Probleme mit Drittanbietern“, sagt Frithjof Jönsson von der Berliner Verbraucherzentrale.

Diese Anbieter, etwa bestimmte Apps wie Mocopay oder Domico, rechnen ihre oft gepfefferten Beträge über die Mobilfunkrechnung mit ab – oft genug jedoch ohne die Zustimmung des Nutzers. Jönsson rät, in solchen Fällen sowohl beim Drittanbieter als auch beim Mobilfunkunternehmen Einspruch einzulegen. „Wenn sich der Provider dann weigert, die Rechnung wegen einer unberechtigten Forderung zu korrigieren und auf Zahlung besteht, kann man außerordentlich kündigen.“ Lässt sich der Anbieter von der fristlosen Kündigung nicht beeindrucken, sollten Kunden weitere Abbuchungen rückgängig machen und ihre Einzugsermächtigungen widerrufen. Ob sich die Unternehmen das gefallen lassen? Sie können mahnen, ein Inkassounternehmen beauftragen und klagen, sagt der Verbraucherschützer. Aber wenn die rechtliche Lage für sie unsicher ist, überlegen sie gut, ob ein gerichtlicher Streit lohnt.

Viele Kunden drohen Mobilfunkunternehmen zudem mit einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Empfang an wichtigen Orten, etwa zu Hause oder im Büro, dauerhaft schlecht ist. „Dieses Argument zählt in der Regel nur, wenn vorher vereinbart wurde, dass der Empfang dort gewährleistet wird“, warnt Verbraucherschützer Jönsson. Die meisten würden diese Frage vor Vertragsabschluss, wenn überhaupt, aber nur mündlich klären. Doch nur die schriftliche Zusicherung zählt.

WENN DIE PREISE STEIGEN

Ein triftiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer dagegen ein Umzug ins Ausland, den man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehen konnte. Das muss man aber gegebenenfalls nachweisen, sagt Frithjof Jönsson. „In der Rechtsprechung ist das zwar noch nicht ausdiskutiert, aber wir würden empfehlen zu streiten.“ Auch wenn der Anbieter plötzlich die Preise um fünf Prozent oder mehr erhöht, kann ein Kunde sofort gehen.

Kniffeliger ist es, wenn das Handy, das im Rahmen des Mobilfunkvertrags genutzt werden darf, kaputt ist. Dann sollten Sie den Vertragsanbieter auffordern, das Handy zu reparieren. „Eine Zeitspanne von etwa vier Wochen ist dafür angemessen“, schätzt Jönsson. Für diese Zeit kann man um ein Ersatzgerät bieten. Unternimmt der Anbieter aber gar nichts, kann der Nutzer kündigen, weil er die Leistungen ohne das dazu vereinbarte Handy schlichtweg nicht nutzen kann.

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