Altes Apparatehaus. Die 1906 in Adlershof angesiedelte Sprit- und Likörfabrik steht heute ungenutzt. Foto: Gerd. W Seidemann p

Denkmalschutz in AdlershofBärensiegel-Areal wird Roller-Möbelmarkt

von Gerd W. Seidemann1 Kommentare

Vom "Alten Apparatehaus" in Adlershof stehen nur noch Außenmauern. Denkmalschützer finden das völlig in Ordnung.

Außer einer Backsteinfassade und zwei Türmen bleibt nichts stehen

Weil zwei Außenwände abgerissen wurden, bedürfen die zwei verbliebenen Fassaden heute starker Unterstützung. Foto: Kitty Kleist-Heinrichp

Nun also das Ende vom Ende. Und Baustadtrat Hölmer ist „sehr erfreut, dass der Bezirk mit dem Investor ein tragbares Nutzungskonzept gefunden hat. Denn Denkmale können nur dauerhaft erhalten werden, wenn sie auch genutzt werden. Leerstand führt immer zum Zerfall“, wie er am 28. März der Öffentlichkeit mitteilt. Das Vorhaben werde das Brachgelände neu ordnen, das „einstige charakteristische Stadtbild bleibt im Wesentlichen erhalten“. Was in der Mitteilung an die Bürger seines Bezirks nicht steht: Außer einer Backsteinfassade und zwei in der Tat markanten Türmen des Denkmals bleibt nichts stehen beziehungsweise ist bereits dem Erdboden gleichgemacht worden.

Gleichwohl freut sich noch jemand im Bezirk. „Durch die Ansiedlung des Möbelmarkts wird ein erhaltenswertes Baudenkmal einer vernünftigen Nutzung zugeführt“, sagt Stefan Förster, Vorsitzender des Bezirksdenkmalrats Treptow-Köpenick.

Seit der Gründung des Rats 2013 steht Förster, der für die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, ehrenamtlich dem Gremium vor. Hat nach seiner Kenntnis der Eigentümer irgendwas unternommen, um die denkmalgeschützten Gebäude zu sichern? „Der Eigentümer hat zumindest keinen bewussten Verfall produziert, sich aber wohl auch nicht um einen aktiven Erhalt bemüht. Was er aber gesetzlich auch nicht musste.“

Der Abriss entspreche den genehmigten Planungen

Wer das Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin aufschlägt, liest im Zweiten Abschnitt, Allgemeine Schutzvorschriften, Paragraf 8, Erhaltung von Denkmalen: „(1) Der Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Mängel, die die Erhaltung des Denkmals gefährden, hat er der zuständigen Denkmalbehörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Der Verfügungsberechtigte kann durch die zuständige Denkmalbehörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals durchzuführen …“

Passiert ist jedoch allem Anschein nach nichts. Weder wurde die Eigentümerin der Liegenschaft je aufgefordert, die Gebäude zu erhalten, noch hat sie es von sich aus getan. Die Folgen ergeben sich aus der Antwort von Baustadtrat Hölmer auf unsere Anfrage: „Mit der denkmalrechtlichen Genehmigung wurden die denkmalrechtlichen Bedenken gegen den Abbruch des Gebäudekerns zurückgestellt. Bedingung dafür war der Erhalt der straßenseitigen Fassaden am Glienicker Weg und am Adlergestell, der zwei Türme und der Rekonstruktion bzw. Restauration der straßen- und rückwärtigen Mauereinfriedungen. Dem Abbruch des Gebäudeinneren war stattgegeben worden, da durch jahrelangen Leerstand, unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen und Vandalismus die Substanz stark geschädigt war.“

Der gegenwärtige Abriss entspreche den genehmigten Planungen, heißt es. Mit anderen Worten: alles in Ordnung.