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Ein Regionalzug der Deutschen Bahn

© dpa

Entschädigungen für Fahrgäste: Bahn muss wegen Verspätungen so viel zahlen wie nie

Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr wegen verspäteter oder ausgefallener Züge so viel Geld wie noch nie an ihre Kunden gezahlt.

Der Gesamtbetrag lag bei 40 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Unternehmens am Samstag in Berlin sagte und damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" bestätigte. Insgesamt wurden demnach 1,3 Millionen Fahrgäste entschädigt. In 3500 Fällen sei eine Schlichtungsstelle angerufen worden - in 88 Prozent der Fälle habe diese im Sinne des Kunden entschieden. Im vergangenen Jahr war es wegen Stürmen und des schweren Hochwassers im Sommer zu vielen Verspätungen und Zugausfällen bei der Bahn gekommen. Rund 94 Prozent aller Züge erreichten nach Unternehmensangaben mit einer Verspätung von weniger als sechs Minuten den Bahnhof.

Bahn muss seit dem Urteil des EUGhs zahlen

Die Bahn zahlt bei Verspätungen wegen Unwetters, Hochwassers oder Streik nach eigenen Angaben seit langem aus Kulanz Entschädigungen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende September ist sie dazu auch rechtlich verpflichtet. Die Richter hatten entschieden, Bahngesellschaften müssten - anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen - auch bei höherer Gewalt Entschädigungen leisten. In einer Umfrage der Bahn zum "Fahrgastrechteprozess" äußerten sich vier von fünf Kunden zufrieden damit, ergänzte die Sprecherin.

Ab 20 Minuten Verspätung kann der Kunde auch einen höherwertigen Zug nehmen

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet, und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen, auch einen höherwertigen. (AFP)

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