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Stift und Papier könnten bald der Vergangenheit angehören - die elektronische Steuererklärung kommt.

© dpa-tmn

Update

Einführung ab 2017: Steuererklärung ohne Stift und Papier

Steuererklärungen sollen ab 2017 möglichst nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Prüfung übernimmt ein Automat im Finanzamt.

Die Deutschen machen Online- Banking, sie kaufen immer mehr Waren im Netz und kommunizieren miteinander über Facebook, Whatsapp oder Twitter. Ihr Verhältnis zum Finanzamt aber ist oft noch altmodisch. Viele schicken die häufig per Hand ausgefüllte Steuererklärung samt Belegen ausschließlich mit der Post ein. Doch nun soll sich auch beim Steuerzahlen die neue Zeit durchsetzen: Bund und Länder wollen die Bürger dazu bringen, ihre Steuerklärungen nur noch elektronisch abzugeben. Was bisher schon 16 Millionen Steuerzahler tun, nämlich das elektronische Elster-System zu nutzen, soll in einigen Jahren der Normalfall sein.

Die Online-Steuererklärung für alle soll daher zügig kommen – und im Gegensatz zu heute auch komplett papierfrei sein. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an diesem Mittwoch ins Kabinett einbringt. Demnach soll die jährliche Steuererklärung in Zukunft nicht nur elektronisch eingereicht werden. Auf ausgefüllte Formulare und die bisher nötigen Belege auf Papier wollen die Finanzämter dann verzichten, jedenfalls in der Regel. Bislang müssen Unterlagen im Original per Post an die Finanzämter geschickt werden, bald soll das nur nach Aufforderung nötig und dann auch elektronisch möglich sein.

Ziel des Finanzministeriums ist es, die Zahl der elektronischen Steuererklärungen, die Arbeitnehmer und Rentner einreichen, sukzessive zu steigern. Deren Prüfung – und das ist die eigentliche Neuerung – soll dann nur noch elektronisch erfolgen, in einem automatisierten Verfahren, wie es aus dem Ministerium heißt. Bisher gilt das nur für zwei bis drei Prozent der Steuererklärungen.

Weiterhin keine Pflicht

In Schäubles Ressort wird allerdings betont, dass es auch weiterhin keine Pflicht zur elektronischen Abgabe geben wird; alles basiere auf der Freiwilligkeit der Steuerbürger. Selbst wer elektronisch einreicht, soll per Klick eine persönliche Prüfung durch einen Finanzamtsmitarbeiter beantragen können. Um die Zahl der Onlinenutzer zu erhöhen, wolle man Anreize schaffen, auf das E-Verfahren umzusteigen – schon bisher werden Elster-Nutzer bevorzugt behandelt, bekommen Nachzahlungen also früher. Zudem dürfte die Zahl vorausgefüllter Erklärungen zunehmen - Daten, die das Finanzamt schon kennt, wie die Lohneinkommen oder die von Banken gemeldeten Kapitalerträge, müssen nicht mehr eingetragen werden.

Bei Rentnern gilt das für die elektronisch übermittelten Zahlen der Rentenversicherung. "Dies ist ein längst überfälliger Schritt, um Rentner von vermeidbarer Bürokratie zu verschonen", sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Dienstag. Laut Gesetzentwurf soll das neue Zeitalter 2017 beginnen, doch rechnet das Ministerium mit einer Einführungsphase mindestens bis 2022. Das bisherige Elster-Verfahren soll in dieser Zeit weiterentwickelt werden.

Automatisiertes Prüfsystem statt Finanzbeamter

Die pauschale Prüfung der Masse der Steuererklärungen soll durch ein automatisiertes Kontrollsystem erfolgen, das die eingereichten Unterlagen durch einen „Risikofilter“ schickt, um herauszufinden, ob es Besonderheiten gibt, die doch eine Prüfung durch einen Finanzbeamten erforderlich machen. Wie viele das am Ende sein werden, ist unklar. "Schlüssige Steuererklärungen können so schneller bearbeitet werden", sagte Schäfer.

Bei den elektronisch eingereichten Steuererklärungen kann schon heute ähnlich verfahren werden – wer das Elster-Verfahren nutzt, kann sogar selbst am Computer eine Plausibilitätsprüfung machen. Zusätzlich dürften künftig Kriterien in den Filter eingebaut werden, anhand derer bestimmte Einkommensarten oder Berufsgruppen herausgefiltert werden können. Mit individuellen Stichprobenprüfungen müssen Steuerzahler aber auch künftig rechnen.

Mit dem rein elektronischen Abgabe- und Prüfverfahren will der Fiskus die Verarbeitung der Steuererklärungen einfacher, schneller und effizienter machen. Ein Ziel ist nicht zuletzt, Personal einzusparen und die Mitarbeiter der Finanzämter anders einzusetzen. Beim Fiskus rechnet man damit, dass aus demographischen Gründen künftig weniger Fachkräfte verfügbar sein werden. Diese sollten dann weniger mit den Masseverfahren beschäftigt sein, sondern mit „komplexeren Aufgaben“, wie es heißt – also mit Steuerprüfungen bei Unternehmen und Selbständigen und mit der Steuerfahndung. Hintergrund dürften aber auch die Haushaltsprobleme der Länder sein, die für die Finanzverwaltung zuständig sind. Die wachsende Zahl der Pensionäre führt zu Engpässen in den Haushalten – eine Steuerverwaltung mit weniger Personaleinsatz kann hier entlasten.

Kritik vom Rechnungshof

Nicht ganz einverstanden mit den Plänen des Bundesfinanzministers, der sich eng mit den Ländern abgestimmt hat, ist der Bundesrechnungshof. Auch in der Finanzverwaltung gelten die Gebote der Gleichmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit – kein Steuerzahler, keine Gruppe soll bevorzugt oder benachteiligt werden. Nun aber führt Schäuble zwei weitere Kriterien ein: Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Der Rechnungshof hält diese Begriffe für dehnbar und fürchtet, das Gebot der gleichmäßigen individuellen Besteuerung könnte durchbrochen werden. Die Neuregelung ermögliche es, die bisher übliche Einzelfallbetrachtung durch eine Gruppenbetrachtung zu ersetzen, steht in einer Stellungnahme.

Will heißen: Steuerprüfungen könnten gezielt und pauschal auf bestimmte Gruppen von Steuerzahlern konzentriert werden. Zudem stößt sich der Rechnungshof daran, dass die Regelungen zur Geheimhaltung der Einstellungen des „Risikofilters“ auslegungsfähig seien und daher zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. In Schäubles Ressort hält man die Einwände der Kontrolleure nicht für stichhaltig.

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