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Gegner der Abkommen fürchten, dass Konzerne aus den USA und Kanada großen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen könnten.

© dpa

Ceta und TTIP: EU sucht nach Kompromiss beim Investorenschutz

Dürfen Investoren gegen Staaten klagen? Der Investorenschutz ist der größte Streitpunkt bei den Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA. Brüssel will ihn noch im März ausräumen.

In den Streit über die Investitionsschutzklauseln in den transatlantischen Freihandelsverträgen kommt Bewegung. Die EU-Kommission, die die Gespräche im Namen der Mitgliedstaaten führt, will schon bald einen kompromissfähigen Investitionsschutz präsentieren, wie in der Brüsseler Behörde auf Anfrage bestätigt wurde. „Wir werden im Frühjahr einen Vorschlag dazu vorlegen“, sagte ein EU-Beamter dieser Zeitung. Auch der SPD-Politiker Bernd Lange, der im Europaparlament dem Handelsausschuss vorsteht, ist mit diesem Zeitplan vertraut. Ihm zufolge wird die Kommission ihre Ideen bereits Ende März bei einem Treffen der 28 Handelsminister präsentieren und ihnen anschließend den Feinschliff verpassen.

Das sogenannte Investor State Dispute Settlement (ISDS) steht im Mittelpunkt der Kritik an den beiden transatlantischen Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA, Ceta und TTIP. Deren Gegner befürchten, dass die Klagemöglichkeit für Investoren gegen Staaten das Erlassen neuer Gesetze erschwert oder zumindest hohe Strafzahlungen erschwert. Zwar betonen die politischen Verantwortlichen seit Monaten, dass dies nicht der Fall sein wird, doch ist das Misstrauen eher noch gewachsen.

In der Kommission wird einem Beamten zufolge die öffentliche Meinung inzwischen als „kritisch“ für einen Abschluss der Abkommen angesehen. Einer Umfrage zufolge steht ihnen eine Mehrheit der EU-Bürger aufgeschlossen gegenüber, doch sind die Befürworter in drei Staaten erstmals in der Minderheit – in Deutschland, Österreich und Luxemburg.

Malmström: Sehr gute Idee, aber nicht umsetzbar

Die negative öffentliche Meinung sowie die parteiinterne Kritik waren auch der Grund dafür, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) kürzlich mit fünf weiteren sozialdemokratischen EU-Ministern ein Konzept für transparentere und demokratischere Schiedsverfahren vorgestellt hat. Zu den Plänen gehört, dass möglicherweise Berufsrichter und nicht Wirtschaftsanwälte Urteile sprechen. Am Ende soll ein internationaler Investitionsgerichtshof stehen.

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EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bezeichnete dies als „sehr gute Idee, die aber nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Wir werden vorher etwas brauchen“. Man könne beim Investitionsschutz „weiter gehen“, als dies im Kanada-Abkommen der Fall sei. Dort sind bereits Verbesserungen enthalten im Vergleich zu bestehenden Schiedsgerichtsverfahren, die auch Teil der 129 bilateralen Abkommen der Bundesrepublik sind.

Nachverhandlungen offiziell ausgeschlossen

Das Eingeständnis, dass es noch Luft nach oben gibt, erzeugt jedoch Probleme beim Abkommen mit Kanada. Die Verhandlungen wurden im Herbst für beendet erklärt, derzeit gehen Juristen beider Seiten einzelne Paragrafen durch. Von April an soll dann die Übersetzung des 1634 Seiten umfassenden Dokuments in alle 24 EU-Amtssprachen beginnen, was etwa ein halbes Jahr dauern dürfte. Dann sollen die EU-Regierungen, das Europaparlament sowie aller Voraussicht nach alle 28 nationalen Parlamente dem Vertrag zustimmen. Dies dürfte jedoch schwierig werden. Nachverhandlungen scheinen unausweichlich.

Offiziell werden sie ausgeschlossen – aus Sorge, die Regierung in Ottawa könne dann ebenfalls Nachforderungen stellen, etwa beim Zugang europäischer Firmen zu öffentlichen Ausschreibungen auch auf kommunaler Ebene. „Geringfügige Klarstellungen“ seien während der juristischen Überprüfung noch möglich, sagt Kommissarin Malmström, mehr jedoch nicht. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass das Abkommen bereits die Möglichkeit eröffnet, eine Berufungsinstanz einzurichten, die es in den privaten Schiedsgerichtsverfahren bisher nicht gibt. Aber ob das reicht?

„Auch die Kanadier wissen, dass ohne Veränderungen schwerlich Mehrheiten zustande kommen werden“, berichtet der Ausschussvorsitzende Lange, der erst kürzlich den kanadischen Chefverhandler zu Gast hatte. Der nun heiß erwartete Kommissionsvorschlag spiele daher nicht nur für die laufenden USA- Gespräche eine Rolle. „Ceta hat jetzt Priorität“, so Lange. Und auch in der EU-Kommission bereitet man sich hinter den Kulissen bereits auf neue Gespräche vor. „Irgendeine Form von Nachverhandlung wird es geben müssen“, sagt ein EU-Diplomat. Vielleicht wird diese auch gar nicht so kompliziert. Schließlich hält sich in Brüssel das Gerücht, dass schon während der eigentlichen Verhandlungen Kanada mehr gewollt habe, was aber von Malmströms Vorgänger Karel de Gucht abgelehnt worden sei.

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