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Der Angeklagte Eric X. zeigte vor Gericht keine Reue.

© Henning Kaiser, dpa

Vergewaltigte Camperin: Angeklagter zu langer Haft verurteilt

Ein 31-Jähriger überfiel ein zeltendes Paar und vergewaltigte eine junge Frau. Bis zum Ende des Prozesses bestreitet er die Tat.

Die „goldene Brücke“, sagt der Richter, habe der Angeklagte ignoriert. Die goldene Brücke, das wäre im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn ein Geständnis gewesen. Dann hätte der ohnehin schon traumatisierten Studentin und ihrem Freund eine Aussage in der Verhandlung erspart werden können. Und dann hätte die Kammer zumindest einen Punkt gefunden, der sich für den Angeklagten strafmildernd hätte auswirken können. So verurteilt das Bonner Landgericht den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Donnerstag zu elfeinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung.

Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen – aber eine ganze Menge gegen ihn, sagt Richter Marc Eumann. Mehrfach betont das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren. Immer wieder habe die 23-Jährige den Täter angefleht, sie am Leben zu lassen. Das aus Baden-Württemberg stammende Paar habe eine Horrornacht erlebt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13Jahren für den Angeklagten gefordert. Der 31-Jährige hört sich das Urteil ohne sichtbare Regung an. Zu Beginn des Prozesses war er mehrfach ausfallend geworden, sprach von Lügen und „Märchengeschichten“, verhöhnte die 23-Jährige sogar als Prostituierte.

Angst ums Leben

Eumann rekapituliert den Tathergang: In jener Aprilnacht zelten die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund in der romantischen Siegaue in Troisdorf bei Bonn. Als die beiden gegen Mitternacht in ihren Schlafsäcken liegen, hören sie draußen eine aggressive Stimme. Plötzlich schlitzt jemand mit einer langen Astsäge das Zelt auf – „wie mit einem Messer durch Butter“ – steckt seinen Kopf hinein und schreit auf Englisch: „Ich will hier schlafen!“

Der Täter verlangt Geld, fuchtelt mit der machetenähnlichen Waffe vor den Gesichtern seiner hilflosen Opfer herum. „Sie hatten pure Angst um ihr Leben“, sagt der Richter. „In dem engen Zelt fühlten sie sich in dem Moment wie Tiere im Käfig.“ Die beiden überlassen dem Angreifer etwas Kleingeld und eine Lautsprecherbox. Dann fordert der Mann die 23-Jährige auf, das Zelt zu verlassen, um Sex mit ihr zu haben.

Das Paar habe keinen anderen Ausweg gesehen, als zu gehorchen – in der Hoffnung, so zu überleben, sagt Eumann. Eine Kripobeamtin, die das Opfer vernommen hatte, schilderte im Prozess, dass die 23-Jährige geistesgegenwärtig reagiert habe. Demnach leistete die Frau bei der Tat keinen Widerstand und beschwor ihren Freund beim Verlassen des Zeltes, sein Schweizer Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen.

Wenige Tage später wird der 31-Jährige festgenommen, nachdem ein Passant ihn anhand eines Phantombildes erkannt hat. DNA-Spuren überführen ihn eindeutig als Täter. Bei der Festnahme hat er zudem die gestohlene Lautsprecherbox bei sich. Bis zuletzt bestreitet er die Vorwürfe. Wenige Tage vor der Tat war der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, war das Verfahren noch anhängig. dpa

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