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Schächtverbot: Wie ist die Situation in Deutschland?

Polen hat das Schächten komplett verboten. Auch in Deutschland sind die Regeln streng.

In Deutschland ist das Schächten grundsätzlich verboten. Das Tierschutzgesetz (Paragraf 4a) untersagt das betäubungslose Schlachten von Tieren. Allerdings sind aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese können Angehörige von Glaubensgemeinschaften in Anspruch nehmen – sofern ihnen ihre Religion zwingend vorschreibt, dass nur Fleisch gegessen werden darf, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlschnitt getötet wurde und vollständig ausgeblutet ist. Genau dies sehen muslimische und jüdische Speisevorschriften vor. Das derart gewonnene Fleisch wird bei Muslimen als „halal“ (zulässig, erlaubt) und bei Juden als „koscher“ (tauglich, rein) bezeichnet. Doch die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung erteilen die Behörden sehr selten und wenn überhaupt, dann nur unter strengen Auflagen. Antragsteller müssen unter anderem detailliert begründen und nachweisen, dass ihre Religion das rituelle Schlachten zwingend gebietet. Zudem ist vorgeschrieben, dass nur Fachleute das Tier töten dürfen und das Schächten vom zuständigen Veterinäramt überwacht wird. Deshalb greifen Muslime und Juden zumeist auf importiertes Fleisch zurück. Dennoch drängen Tierschützer weiterhin auf ein vollständiges und striktes Verbot des Schächtens. Ch.B.

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