zum Hauptinhalt
Dolly Buster bei der 10. Vergabe der "Steiger Awards" in Hattingen (Nordrhein-Westfalen).

© dpa

Rentner vs Porno-Queen: „Knöllchen-Horst“ scheitert mit Klage gegen Dolly Buster

Mit Zehntausenden Anzeigen nervt „Knöllchen-Horst“ die Menschen im Harz. Selber aber gibt er sich dünnhäutig: Er zeigte Erotik-Star Dolly Buster an, weil diese meinte, er geile sich an den Anzeigen auf. War das eine Beleidigung? Das musste ein Richter entscheiden.

Das Wort „geil“ aus dem Munde eines Ex-Pornostars muss nicht unbedingt eine Beleidigung sein. Auch deswegen ist der als Jäger von Falschparkern bekannte Frührentner „Knöllchen-Horst“ mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster, früher Erotik-Star, gescheitert. Das Amtsgericht in Osterode am Harz wies die Klage auf Schmerzensgeld am Donnerstag ab. Dolly Buster soll in der RTL-Fernsehsendung „Die zehn verrücktesten Deutschen“ gesagt haben, „Knöllchen-Horst“ (61) geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige.

Der Begriff "geil" im Wandel der Zeit

Das Gericht befand, dass der Begriff geil ein passender Sprachgebrauch zu der von Dolly Buster (45) verkörperten Rolle sei und keine Herabwürdigung. Außerdem habe der Begriff der Geilheit in gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt. So werde er beispielsweise in der Werbung verwendet. „Knöllchen-Horst“, der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder anzeigte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster. Nur eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte rechtfertige eine Schmerzensgeldzahlung, gab das Gericht zu bedenken. Um eine solche Schmähkritik aber handele es sich nicht, vielmehr seien Dolly Busters Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. (l) im Amtsgericht Herzberg am Harz (Niedersachsen) mit seinem Anwalt Hermann Wichmann.
Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. (l) im Amtsgericht Herzberg am Harz (Niedersachsen) mit seinem Anwalt Hermann Wichmann.

© dpa

Das Gericht wies die Klage von „Knöllchen-Horst“ unter anderem auch deshalb ab, weil er von dem Sender RTL bereits 400 Euro wegen der Äußerung erstritten hatte. Für die von ihm empfundene Beleidigung habe er somit bereits eine Kompensation erhalten, befand das Gericht in Osterorde. „Knöllchen-Horst“ geht nicht nur leer aus, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Frührentner hat sich in den vergangenen Jahren in seiner Heimat nicht viele Freunde gemacht und immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.

Der Rentner zeigte sogar einen Rettungshubschreiber beim Falschparken an

Zehntausende Falschparker zeigte er an und dokumentierte die Fälle in einem eigenen Register. Der sicherlich spektakulärste Fall: Er zeigte die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen Parkens auf einem Gehweg an. Sein Revier weitete er mittlerweile auf Nachbarregionen aus. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nannte ihn einen Verleumder: Wer das Hobby habe, Falschparker aufzuschreiben, gehe einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nach. Beleidigen dürfen ihn die von ihm Angezeigten allerdings nicht, auch wenn sich Ertappte bespitzelt und angeschwärzt fühlten.

Äußerungen, er sei „psychisch krank“, muss der Mann einem Gericht zufolge nicht hinnehmen. Die Beamten jedenfalls bearbeiten längst nicht mehr alle Anzeigen. „Knöllchen-Horst“ kann aber nicht nur austeilen, er musste auch einstecken. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung wehrte er sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Zahlung, jedoch ohne Erfolg. Das Bußgeld betrug zehn Euro. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false