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Verwandte, Freunde und Anhaenger von Tugce Albayrak stehen am Dienstag nach der Urteilsverkuendung im sogenannten "Tugce-Prozess" mit Plakaten vor dem Landgericht in Darmstadt. Tugces Grossmutter hält hier ein Plakat mit einem Foto ihrer Enkelin.

© epd

Nach Prozess in Darmstadt: Kein Bundesverdienstkreuz für Tugce

Tugce Albayrak wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Das teilte Bundespräsident Joachim Gauck mit - eine Petition hatte sich für Tugce eingesetzt.

Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mit. Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“.

Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Verteidigung kündigte Revision an. Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition.

Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert. Eine posthume Verleihungen des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der „Landshut“ erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte. (dpa)

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