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Silvio Berlusconi Ende 2016 in Rom.

© AFP/Vincenzo Pinto

Mutmaßliche Zeugenbestechung: Berlusconi muss wieder vor Gericht

Seine berüchtigten Bunga-Bunga-Partys lasten weiter auf dem ehemaligen italienischen Regierungschef. Er soll einen Pianisten für eine Falschaussage bezahlt haben.

Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi muss wegen des Vorwurfs der Zeugenbestechung erneut vor Gericht. Eine erste Anhörung sei von einem Gericht in Siena für den 1. Februar 2018 festgelegt worden, berichteten Medien am Donnerstag. Demnach wird dem Ex-Regierungschef vorgeworfen, einen Pianisten für eine Falschaussage im ersten Prozess bezahlt zu haben, in dem es um Sex-Partys in Berlusconis Villa ging.

Der Pianist Danilo Mariani hatte bei den als Bunga-Bunga-Partys bekannt gewordenen Festen nahe Mailand für musikalische Unterhaltung gesorgt. Strittig war bei der juristischen Aufarbeitung der Partys vor allem, ob Berlusconi wusste, dass die marokkanische Tänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby damals noch nicht volljährig war. Dem heute 81-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe Ruby für Sex bezahlt.

Freispruch im Berufungsprozess

Berlusconi war im ersten Verfahren wegen der Sex-Partys 2013 zunächst verurteilt, im Berufungsprozess 2015 aber frei gesprochen worden. Das Gericht hatte zu seinen Gunsten angenommen, dass Berlusconi damals nicht gewusst habe, dass Ruby erst 17 Jahre alt war. In einem weiteren Verfahren beschäftigt ein Gericht in Mailand, ob Berlusconi Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern in Millionenwert dazu gebracht hat, über die Bunga-Bunga-Partys vor Gericht zu schweigen. Die Mailänder Richter hatten aus verfahrenstechnischen Gründen die Kollegen in Siena mit dem Fall befasst, die nun entschieden, auch Berlusconi wieder vor Gericht zu stellen. Insgesamt müssen sich 24 Verdächtige verantworten, darunter Ruby. Die erste Anhörung soll am 29. Januar 2018 stattfinden.

Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch eine Beschwerde Berlusconis gegen Italien wegen des für ihn geltenden Ämterverbots. 2012 war Berlusconi zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung durch seinen Medienkonzern Mediaset verurteilt worden. Laut dem Anti-Korruptionsgesetz dürfen Personen, die rechtskräftig zu mindestens zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurden, für mindestens sechs Jahre keine politischen Ämter ausüben. (AFP)

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