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Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. (M) sitzt zu Prozessbeginn neben seinen Anwälten. .

© Daniel Karmann/dpa

Kohlenmonoxid-Vergiftung: Tote Teenager in Gartenlaube - Angeklagter Vater sagt vor Gericht aus

Sechs Teenager sterben durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Gartenlaube. Nun steht deren Besitzer vor Gericht. "Nach wie vor bin ich fassungslos", sagt der Angeklagte.

Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in einer Gartenlaube in Unterfranken hat sich der Besitzer des Häuschens umfassend zu den Hintergründen geäußert. „Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte. Ich begreife das einfach nicht“, ließ der 52-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Verteidiger verlesen. „Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, las Strafverteidiger Hubertus Krause weiter vor.

Der Mann aus Arnstein steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht. In seiner Gartenlaube starben im Januar sechs Teenager an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, darunter zwei seiner eigenen Kinder. Schuld war ein im Technikraum des Häuschens aufgestellter Stromgenerator, der nicht für Innenräume geeignet war. Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war. Deshalb konnte sich das tödliche Gas unbemerkt in der Hütte verteilen.

Nach dem tragischen Tod von sechs Teenagern in einer Gartenlaube steht der Vater zweier Opfer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Würzburg.
Nach dem tragischen Tod von sechs Teenagern in einer Gartenlaube steht der Vater zweier Opfer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Würzburg.

© Daniel Karmann/dpa

Der Angeklagte sagte in seiner persönlichen Erklärung unter anderem, dass er die Abgasleitung extra fest installiert und vor dem Betrieb mehrfach erfolgreich getestet habe. Der neu gekaufte Generator sei bereits zu Silvester einwandfrei gelaufen.

Er selbst hatte die Toten am Morgen nach der Feier in der Laube entdeckt. Er habe zunächst angenommen, die jungen Leute hätten nur zu viel getrunken und würden deshalb noch schlafen. Erst Minuten später sei ihm klar geworden, dass „etwas Schreckliches passiert ist“.

Das Gericht muss nun entscheiden, wie der Mann dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Sollten die Richter seine Schuld feststellen, können sie sowohl eine Geldstrafe als auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. (dpa)

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