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Der Angeklagte Arman J. sitzt am Montag in Köln im Landgericht und wird gefilmt. Nach dem tödlichen Raser-Unfall ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

© dpa

Köln: Radfahrer bei Raser-Unfall getötet - Autofahrer muss ins Gefängnis

Doppelt so schnell wie erlaubt raste der 27-Jährige durch die Stadt, bis er die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Einen Radfahrer kostete der Leichtsinn das Leben. Die Kammer sprach ein deutliches Urteil. Sie wollte damit ein Zeichen setzen.

Der 26-jährige Radfahrer hatte keine Chance. Mit über 109 Stundenkilometern raste der Angeklagte vergangenen Juli in einem gemieteten Sportwagen auf die Ampel zu, touchierte einen Kleinwagen, verlor die Kontrolle und prallte mit dem Radfahrer zusammen. Drei Tage später starb dieser im Krankenhaus. Am Montag verurteilte das Kölner Landgericht den 27 Jahre alten Fahrer des Unfallwagens wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck begründete die Strafe mit dem „hohen Handlungsunrecht“, das der Angeklagte begangen habe. „Über vier Minuten ist der Angeklagte durch eine hochfrequentierte Gegend, mit vielen Fußgängern und Radfahrern - also schwachen Verkehrsteilnehmern - mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen“, sagte Roellenbleck. Über GPS-Daten hatte ein Verkehrssachverständiger nachweisen können, dass der Angeklagte mehrmals schneller als Tempo 100 unterwegs war. Erlaubt ist in der Innenstadt eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Zeugen hatten im Prozess von quietschenden Reifen gesprochen und eine extreme Schräglage des Sportwagens in Kurven geschildert. „Sie haben sich damit bedenkenlos über die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt“, sagte Roellenbleck zum Angeklagten. Zudem bezweifelte die Strafkammer, dass der Angeklagte „echte Reue“ gezeigt habe. „Es gab die Tendenz des Angeklagten, das eigene Fehlverhalten zu relativieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der angeklagte Autofahrer hatte am ersten Prozesstag unter anderem angegeben, zügig, aber nicht zu schnell gefahren zu sein.

Vor dem Hintergrund anderer Kölner Raser-Unfälle sagte Roellenbleck: „Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann.“ Erst Mitte April waren in Köln zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten. Auch in Hagen sorgte ein illegales Autorennen für Schlagzeilen. Dort schwebt ein sechsjähriger Junge nach wie vor in Lebensgefahr. (dpa)

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