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Antarktisvertrag: Schutz vor Ausbeutung der Südpolarregion

Schon 1959 haben sich zwölf Staaten darauf geeinigt, die Forschung in der Antarktis kooperativ zu entscheiden - und auf kriegerische Mittel bei der Durchsetzung von Gebietsansprüchen zu verzichten.

1959 haben zwölf Staaten in Washington den Antarktisvertrag vereinbart, seit 1961 ist er in Kraft. Darin wird geregelt, dass der Kontinent rund um den Südpol der Forschung vorbehalten bleiben soll. Entscheidungen werden einstimmig, gemeinsam und ausschließlich mit friedlichen Mitteln geschlossen. Aus dem Vertrag ist inzwischen ein ganzes Vertragswerk geworden. 1972 kam ein Abkommen zum Schutz der Robben dazu, CCAS, 1980 wurde die Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) vereinbart, die seit 1982 arbeitet. Der Versuch, 1989 eine Vereinbarung zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen (CRAMRA) zu treffen, scheiterte damals an Australien und Frankreich. Der Antarktisvertrag wirkt faktisch wie ein Moratorium für die Ausbeutung der Ressourcen in der Südpolarregion. Eine wirtschaftliche Ausbeutung des Südpolarmeers beschränkt sich bisher auf die Krillfischerei und die Jagd auf den Schwarzen Seehecht. Dazu kommt der von Japan so genannte wissenschaftliche Walfang. Im Gegensatz zur Arktis sind bisher auch noch keine umfangreichen Öl- und Gasvorkommen nachgewiesen worden. deh

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