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Vorsorge: Altersunabhängige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Zahnvorsorge
Jedem Patienten wird geraten, mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen, besser für die Prophylaxe ist allerdings ein halbjährlicher Besuch. Dabei werden die Kosten von beiden Terminen von der Krankenkasse gedeckt. Die einmal jährlich zu empfehlende Entfernung von Zahnstein ist Kassenleistung. Eine professionelle Zahnreinigung, die speziell ausgebildete Prophylaxefachkräfte durchführen, muss man hingegen selbst bezahlen.

Schwangerschaftsvorsorge. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung auf. Dazu gehören Verfahren zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, Ultraschalldiagnostik, HIV-Tests und weitere Blutuntersuchungen auf Infektionen sowie die Untersuchung und Beratung von Wöchnerinnen. Wenn ein Verdacht auf eine Fehlentwicklung des Kindes besteht, werden auch weitere Ultraschalluntersuchungen von der Kasse übernommen. Alle Kassenleistungen sind in den sogenannten Mutterschafts-Richtlinien aufgeführt. Diese umfassen geregelte Vorgaben zu Screening-Verfahren, Diagnose und Therapie bei eventuell auftretenden Komplikationen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Schwangere bestmöglich über ihren eigenen Zustand und den ihres Kindes informiert wird.

Leonard Hillmann

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