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Protest im Stadion. Die Fans der "Roten" demonstrieren oft in dieser Saison.

© Peter Steffen/dpa

Update

Klubboss Martin Kind: DFL wird wohl Übernahme von Hannover 96 verweigern

Präsident Martin Kind strebt nach der Mehrheit beim Fußball-Bundesligisten. Nach Tagesspiegel-Informationen will die DFL das jedoch nicht genehmigen.

Von David Joram

Gnadenlos sei er, skrupellos, machtversessen. Ein Kontrollfreak. Wer sich in Hannover und dem nahe gelegenen Großburgwedel nach dem Hörgerätehersteller Martin Kind erkundigt, hört immer wieder die gleichen Geschichten über ihn, erzählt von Topmanagern, Juristen, Immobilienhändlern. Es sind keine netten Anekdoten, am Ende aber immer ähnlich: Martin Kind sei ein Machtmensch, er könne nicht verlieren. Nun kristallisiert sich immer stärker heraus, dass er den Kampf um die Übernahme von Hannover 96 schon verloren hat.

Nach Tagesspiegel-Informationen wird die Deutsche Fußball-Liga den Ausnahmeantrag für eine Aufhebung der 50+1-Regel bei 96 abweisen. Eine offizielle Verkündung steht aber noch aus. Zuvor hatte Kind bereits angekündigt, in diesem Fall den Rechtsweg zu beschreiten. Ursprünglich wollte die DFL bis zum 31. Dezember 2017 entscheiden, ob Präsident Kind künftig die alleinige Verantwortung für Hannover 96 bekommt – oder eben nicht. Hannover 96 ist schon lange in Kind-Befürworter und Kind-Gegner gespalten - wegen der 50+1-Regel.

Eine Hintertür könnte für Kind aber offen bleiben. Nach "Bild"-Informationen plant das DFL-Präsidium nämlich eine Statutenänderung zugunsten einer Aufweichung der 50+1-Regel. Dafür müssten aber zwei Drittel der 36 DFL-Mitglieder (die Klub der Bundesliga und der Zweiten Bundesliga) einer Satzungsänderung zustimmen.

Kind und Hannover 96 zeigten sich am Freitag in einer ersten Reaktion überrascht. „Nach unserem Kenntnisstand wird die Entscheidung tatsächlich voraussichtlich erst nächste Woche getroffen werden“, hieß es in einem Statement des Clubs. Man werde sich an Spekulationen nicht beteiligen.

Die 50+1-Regel

Die Mannschaft, die unter dem Namen Hannover 96 in der Fußball-Bundesliga spielt, ist eine Aktiengesellschaft: die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. 14 weitere Erstligisten sind ebenfalls Fußballunternehmen, lediglich der SC Freiburg, Mainz 05 und Schalke 04 treten als eingetragener Verein (e.V.) an.

Damit die Fußballunternehmen vor einem zu großen Einfluss von Investoren geschützt sind, greift die 50+1-Regel. Sie soll garantieren, dass an einem Fußballunternehmen stets der beteiligte e.V. die Stimmenmehrheit hält (50 Prozent plus eine Stimme in der Versammlung der Anteilseigner). Konkret: Der e.V. verfügt (zumindest in der Theorie) über die vollständige Entscheidungsmacht, er kann die strategische Ausrichtung des Fußballunternehmens vorgeben, indem er etwa den Geschäftsführer stellt. Ignoriert eine Fußball-KGaA die 50+1-Regel, erhält sie von der DFL keine Lizenz für die Bundesliga und die Zweite Liga.

Wann greift 50+1 nicht?

Keine (50+1-)Regel ohne Ausnahme: Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim sind von der 50+1-Regel befreit. Für Leverkusen (zu 100 Prozent in der Hand des Bayer-Konzerns) und Wolfsburg (100 Prozent VW) galt die sogenannte Stichtagsregelung. Weil in diesen Klubs bereits vor dem 1. Januar 1999 Investoren das Sagen hatten, erhielten sie eine Ausnahmegenehmigung.

Gäbe es Martin Kind nicht, wären weitere Ausnahmen wohl ausgeschlossen. Kind aber erwirkte 2011 vor dem DFB-Schiedsgericht den Wegfall der Stichtagsregelung. Seine Argumentation: Es sei ein wettbewerbsverzerrender Nachteil, dass außer Leverkusen und Wolfsburg kein anderes deutsches Team ein so investorenfreundliches Umfeld bieten könne – und somit nicht in der Lage sei, an frisches Kapital zu gelangen.

2011 wurde deshalb die Satzung des DFB geändert. Eine Ausnahme von der 50+1-Regel ist nun möglich, wenn "ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat". Neben Wirtschaftsunternehmen dürfen auch "Rechtsträger", etwa Einzelpersonen, ein Fußballunternehmen übernehmen.

Der SAP-Gründer Dietmar Hopp nutzte die 20-Jahres-Frist als Erster. 2015 übernahm er die TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH. Er wies detailliert nach, über den entsprechenden Zeitraum mehr als 300 Millionen Euro investiert zu haben. So viel hat Martin Kind in Hannover bei Weitem nicht investiert. Der 96-Konflikt hängt eng mit der Frage zusammen, ab wann eine Förderung "erheblich" ist.

DFB-Satzung oder DFL-Rundschreiben?

Darauf hat die DFL in einem internen Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, eine Antwort gegeben. Im "Rundschreiben Nr. 30 Bereich Recht DFL", am 12. Dezember 2014 an alle 36 DFL-Mitglieder (18 Erst- und Zweitligisten) verschickt, regelt Punkt 6 den Begriff "erheblich". Demnach muss ein Investor über 20 Jahre hinweg jeweils dieselbe Summe aufbringen wie der jeweilige Hauptsponsor. Diese Vorgabe erfüllt Martin Kind nicht.

Die genaue Höhe der Investitionen ist unklar, sie liegt aber weit unter den Aufwendungen, die Dietmar Hopp betrieben hat. Auch die von der DFL geforderte Summe (Betrag des Hauptsponsors) verfehlt Kind. Dafür hätte er allein im Zeitraum von 2002 bis 2017 rund drei bis vier Millionen Euro jährlich investieren müssen; das tat er aber nicht.

Im Raum stand aber die Frage, ob das "Rundschreiben Nr. 30" - unterzeichnet von DFL-Präsident Reinhard Rauball, Vizepräsident Peter Peters und Jürgen Paepke (zuständig für Rechtsfragen) - für Martin Kind überhaupt maßgebend ist. Die darin aufgeführten Leitlinien seien lediglich als Empfehlung zu betrachten, argumentierten enge Kind-Vertraute. Sie verweisen auf die DFB-Satzung - in der keine exakten Vorgaben eingetragen sind. Dem "Kicker" sagte Kind: "Wird der Antrag abgelehnt, müsste der Klageweg beschritten werden im Hinblick auf Kartellrecht, EU-Recht, freien Kapitalverkehr und Wettbewerbsrecht."

Das Konstrukt Hannover 96

Die Stimmenmehrheit an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (dem Bundesliga-Team) hält aktuell die Hannover 96 Management GmbH - eine 100-prozentige Tochter des e.V. Martin Kind will 51 Prozent der Anteile an der Management GmbH für 12 750 Euro aufkaufen. Dann besäße er die Mehrheit an der KGaA, die 50+1-Regel wäre aufgehoben. Das Geschäft kommt allerdings nur zustande, wenn die DFL dem zustimmen und eine 50+1-Ausnahmeregel in Hannover erlauben würde. Solange der e.V. die Management GmbH besitzt, können die e.V.-Gremien den Geschäftsführer der KGaA bestimmen.

Das will die Kind-Opposition

Kinds Kritiker kommen aus allen Ecken Deutschlands. Mehrfach schon gab es Aktionsspieltage pro "50+1", in Hannover schweigt die organisierte Fanszene schon seit dem ersten Spieltag. Beim Heimspiel gegen Mainz 05 im Januar marschierten rund 2000 Anhänger mit "Kind muss weg-Plakaten durch die Stadt zum Stadion. Neben dem Protest auf der Straße hat sich vor allem die Interessensgemeinschaft "Pro Verein 1896" als eine harte Gegnerin Kinds hervorgetan. Anwälte und Geschäftsmänner organisieren den Widerstand vom Schreibtisch aus, sie verfügen über das wirtschaftliche und juristische Know-how, um es mit Kind aufzunehmen.

Bei der DFL haben sie vor einer Woche eine Schutzschrift hinterlegt. Darin ist aufgelistet worden, warum der Stammverein - der Hannoversche Sport-Verein von 1896 e.V. - von Martin Kind massiv benachteiligt worden sein soll. Es geht vor allem um werthaltige Markenrechte, die nicht mehr beim e.V. liegen, um Kapitalanteile, die zu günstig veräußert worden sein sollen - und um die Stimmrechte der Management GmbH. Statt 12 750 Euro sollen sie laut einem Gutachten der Wirtschaftsprüfgesellschaft Baker & Tilly zehn Millionen Euro wert sein.

Das Pikante: Kind ist nicht nur Chef der KGaA, sondern auch des e.V., weshalb ihm die Pro-Verein-Seite vorwirft, die e.V.-Interessen zugunsten der KGaA vernachlässigt zu haben. Und dann geht es noch um den Einfluss der Mitgliederversammlung des e.V. Im April votierten 71 Prozent der Mitglieder dafür, dass über einen 50+1-Antrag eine außerordentliche Mitgliederversammlung abstimmen müsse. Kind interpretierte dies aber als empfehlend, nicht als bindend. In der Schutzschrift wird Kind deshalb "mangelndes Demokratieverständnis" vorgeworfen.

Das meint Martin Kind

Kind widersprach dieser Darstellung. Als Vereinsvorsitzender sieht er sich befugt, das operative Geschäft zu leiten. Dazu zählt für ihn auch, den Antrag zur 50+1-Regel ohne vorherigen Mitgliederbeschluss einbringen zu können. Sein "erhebliches" Engagement begründet Kind unter anderem mit der Rettung des e.V. vor der Insolvenz im Jahr 1997. Seine strategischen Entscheidungen hätten den Verein wieder zurück auf die Bundesligabühne geführt. Am Ende folgte die DFL wohl eher ihren eigenen Leitlinien als Kinds Interpretation. Auf die Folgen für das Betriebsklima bei 96 darf man gespannt sein. (mit dpa)

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