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Jetzt ist es offiziell: Russische Leichtathleten wie der Hochspringer Ilja Schkurenjow sind nicht bei Olympia dabei.

© dpa

Update

Cas-Urteil: Russische Leichtathleten dürfen nicht nach Rio

Der internationale Sportgerichtshof hat die Sperre der russischen Leichtathleten für Olympia bestätigt. Damit öffnet der Cas den Weg für einen kompletten Olympia-Ausschluss Russlands.

Die sportpolitische Entscheidung wurde im Inneren eines kleinen Châteaus in Lausanne gefällt. Hinter der imposanten Holztür des internationalen Sportgerichtshofs kamen die drei unabhängigen Richter des Cas zu der Einschätzung, die Klage von 67 russischen Leichtathleten auf Zulassung zu Olympia abzuweisen. Damit ist die russische Leichtathletik-Delegation von Olympia ausgeschlossen – und der juristische Weg frei für einen Komplettausschluss russischer Sportler anderer Disziplinen von den Olympischen Spielen. „Der Cas hat die Tür für das IOC aufgestoßen“, sagte der Generalsekretär des Sportgerichts, Mathieu Reeb, nachdem er die Tür zum Schlosshof geöffnet hatte.

Der mediale Andrang anlässlich dieser Urteilsverkündung des Cas war wesentlich kleiner als noch beim Olympischen Summit im Juni diesen Jahres, als sich das IOC mit Hängen und Würgen hinter die Entscheidung des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF gestellt hatte, den russischen Verband zu suspendieren. Damit war der Olympiaausschluss für russische Leichtathleten eigentlich schon amtlich.

Begründung dafür waren Belege für staatlich kontrolliertes Doping in Russland, die der Bericht der Unabhängigen Wada-Kommission unter der Leitung Richards Pound erbracht hatte. Die IAAF hatte noch eine Tür aufgelassen: Russische Sportler, die nachweisen konnten, dass sie außerhalb des russischen Kontrollregimes trainiert hatten, konnten eine individuelle Zulassung beantragen. Von 68 dieser Anträge wurde nur dem der Weitspringerin Darya Klishina nachgegeben. Unabhängig davon hatte die Whistleblowerin Julia Stepanowa eine Zulassung erhalten, deren Aussagen die Ermittlungen erst ins Rollen gebracht hatten.

Die Aufgabe des Cas war nicht, über die Schwere der Schuld zu urteilen

Alle anderen 67 wandten sich nun an den Cas – mit dem Antrag auf Aufhebung des IAAF-Urteils. Prominenteste Athletin war Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa. Ansonsten handelte es sich meist um jüngere Athleten, die – so mochten die russischen Verbandsfunktionäre spekulieren – noch nicht so häufig im Dopingverdachtsradar Spuren hinterlassen hatten wie höher dekorierte Sportler.

Über diese 67 berieten die drei Richter am 19. Juli, einen Tag nach der Vorstellung des McLaren-Reports. Der hatte bisher bekannte Vorwürfe über die Zustände des russischen Antidopingsystems bestätigt und neue Zusammenhänge wie etwa das Dopingvertuschungsprogramm am Moskauer Labor aufgedeckt.

Ob die Ergebnisse des McLaren-Reports Einfluss auf die Entscheidung des Cas bezüglich der 67 Leichtathleten hatten, ist unklar. Die Aufgabe des Cas war auch nicht, über die Schwere der Schuld des russischen Sportsystems generell zu urteilen. Vielmehr ging es um eine Überprüfung der Entscheidung der IAAF. Dieses Urteil fiel deutlich aus.

Thomas Bach ist bekannt als Taktierer

„Das Schiedsgericht hat die Gültigkeit der Entscheidung von der IAAF bestätigt. Dies geschah unter Anwendung der Regeln 22.1 und 22.1A der IAAF-Wettkampfregeln, die besagen, dass Athleten, deren nationale Verbände von der IAAF suspendiert sind, nicht zuzulassen sind für Wettkämpfe unter Obhut der IAAF“, hieß es im Statement des Cas.

Die spannende Frage ist nun, wie das IOC entscheidet. Der oberste Olympier Thomas Bach ist bekannt als Taktierer, er könnte die endgültige Entscheidung an die Fachverbände delegieren. Formal bestimmen die Internationalen Fachverbände ohnehin über die Teilnehmer. Und an der Spitze mancher Verbände – wie etwa dem Ringerweltverband – stehen ausgewiesene Putinfreunde. Ein Souverän des olympischen Sports wäre er, wenn er durch die Tür tritt, die ihm der Cas öffnet. Einen Haken hat die ganze Sache allerdings, wie Reeb bemerkte. „Das kurze Zeitfenster ließ den Athleten rein praktisch keine Möglichkeit, Beweise dafür zu erbringen, dass sie den Regeln gefolgt sind.“

Kollektivurteilen haftet etwas Problematisches an. Gerade auch, weil jetzt im freien Westen kollektiv über eine Facette des Postsowjet-Regimes geurteilt wird. Die Verfehlungen waren im konkreten Fall allerdings auch besonders drastisch.

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