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Die Ziegelwiese ist ein beliebter Naherholungsort in Halle.

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Versuchter Totschlag: Fünf Jahre Haft für minderjährigen Messerstecher von Halle

Der heute 17-Jährige hatte im vergangenen Jahr auf einen Berliner Studenten eingestochen und ihn fast getötet. Die Bundesregierung stufte den Übergriff als rechts motiviert ein.

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist ein 17-Jähriger vom Landgericht Halle zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er hatte im Juni 2016 einen Studenten aus Berlin mit neun Messerstichen fast getötet.

Der Angeklagte war damals mit Freunden auf der Ziegelwiese in Halle unterwegs, einem Naherholungsgebiet an der Saale. Dort geriet er mit einer Gruppe junger Leute aneinander, zu der auch das Opfer gehörte. Ohne rechtfertigenden Grund, so teilte das Gericht mit, habe der damals 15-Jährige neunmal mit einem Klappmesser auf den Berliner Studenten eingestochen. Der habe Stichverletzungen am linken Oberarm, am Rücken, an den Oberschenkelinnenseiten sowie im Brustkorb und im linken Unterbauch davongetragen. Durch die Verletzungen bestand akute Lebensgefahr, der junge Mann musste notoperiert, seine Milz wurde entfernt werden.

"Wir sind Faschos"

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel vor einigen Wochen hatte der Student deutlich gemacht, dass er ein rechtes Motiv vermutete. Er und ein Freund hätten Dreadlocks getragen, ein Feindbild in der rechten Szene. Die Gruppe des Angreifers habe sich ihnen gegen Mitternacht genähert. "Wir sind Faschos", habe einer gesagt. Und gefragt, ob sie ein Bier kriegen, vielleicht war es auch eine Kippe. Als sie das verweigerten, seien sie von einem der Rechten angegriffen worden. Die Situation sei eskaliert.

Sachsen-Anhalt hat den Fall dem Bundeskriminalamt als rechts motiviertes Tötungsdelikt gemeldet. Im März 2017 erwähnte die Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Martina Renner (Linke) den Angriff in einer Liste mit lebensbedrohenden Gewalttaten rechter Täter. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess zunächst kein rechtes Motiv erkennen wollen.

"Rechts gegen links"

Im Laufe der Beweisaufnahme habe sich für ihn schließlich aber ergeben, dass sich der Angeklagte mit rechtem Gedankengut befasst habe, sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann dem Tagesspiegel. "Das Klischee rechts gegen links - das ist es gewesen." Da habe auch das äußere Erscheinungsbild des Opfers eine Rolle gespielt. Inwieweit der heute 17-jährige Angeklagte aber "gefestigtes, neofaschistisches Gedankengut vertritt", habe die Beweisaufnahme nicht zeigen könne. Zumal sich der Beschuldigte nicht zu seiner Motivation geäußert habe. Das Gericht, so Staatsanwalt Wiechmann, sei seinem Antrag schließlich gefolgt.

Ein Gerichtssprecher wollte sich zur Urteilsbegründung nicht äußern, da das Verfahren nicht öffentlich war. Klar ist aber, dass der Angeklagte seine Jugendstrafe in Haft verbringen wird - Strafen in dieser Höhe können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

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