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2015 hatten Pegida-Demonstranten in Dresden selbstgebastelte Galgen für Angela Merkel und Sigmar Gabriel mitgebracht.

© Zentralbild/dpa-Zentralbild/dpa

Verkauf von Pegida-Galgen: Es gibt kein Recht auf Volksverhetzung

Der Beschluss der Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Verkauf von Mini-Galgen erklärt Hass und Hetze gegenüber Politikern für gesellschaftlich akzeptabel. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ruth Ciesinger

Man kann einen Galgen mit persönlicher Widmung für Kunst halten. Man kann der Ansicht sein, Politiker müssten aufgrund ihrer herausgehobenen Position schwerere Anfeindungen ertragen als "normale" Bürger. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz jedenfalls nimmt keinen Anstoß am Online-Verkauf von Mini-Galgen für Sigmar Gabriel und Angela Merkel. Das "Original" war vor zwei Jahren auf einer Pegida-Demonstration in Dresden zur Geltung gekommen, schon damals hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, den Fall nicht weiter zu verfolgen.

Man muss das aber nicht so sehen. Mit Pegida und durch das Zutun von AfD-Politikern verroht seit einigen Jahren der gesellschaftliche Diskurs. Für eine konstruktive Debatte ist das Gift. Mit ihrer Begründung, der Galgen sei "nicht ernst gemeint", man wünsche den Volksvertretern "nur symbolisch den Tod" normalisieren die Chemnitzer Juristen solche Hass und Hetze. Sie erklären übelste verbale Angriffe gegenüber Politikern, die sich für Migranten und Flüchtlinge einsetzen, für gesellschaftlich akzeptabel.

Der Mordversuch am Altenaer Oberbürgermeister vor wenigen Tagen hat aber gerade erst wieder gezeigt: Aus dieser Symbolik kann ganz schnell eine Tat werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Volksverhetzung ist durch sie nicht gedeckt. So hätte man das auch sehen können.

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