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Mit einem Dummy versuchten die Ermittler den Brand zu simulieren.

© Arno Burgi/dpa

Update

Verdacht gegen Dessauer Polizisten: Staatsanwalt verbindet Fall Oury Jalloh mit früheren Todesfällen

Nach dem Tod des Asylbewerbers in einer Dessauer Zelle gibt es neue Hinweise auf ein Verbrechen. Der einstige Chefermittler vermutet eine Vertuschungstat durch Polizisten.

Im Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh hält der Dessauer Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann einem Medienbericht zufolge eine Vertuschungstat durch Polizisten für möglich. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, verwirft Bittmann in einem Vermerk vom April 2017 nicht nur die These eines Unfalltods Jallohs. Vielmehr beschreibe er konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten - um neue Ermittlungen zu früheren Todesfällen bei der Dessauer Polizei zu verhindern.

Nach Darstellung der Zeitung geht Bittmann in dem Vermerk auf zwei Fälle aus der Vergangenheit ein: 1997 sei ein Mann in Gewahrsam an inneren Verletzungen gestorben, 2002 ein Obdachloser in derselben Zelle wie später Jalloh. Beide Male sei auch gegen Beamte ermittelt worden. Die Polizisten hätten nun womöglich befürchtet, diese alten Fälle könnten wieder aufgerollt werden. Deshalb könnten sie sich entschlossen haben, durch ein Feuer sämtliche Spuren zu verwischen, die auf Fremdeinwirkung hindeuten. Bittmann stützt sich nach Angaben der Zeitung auf Gutachter und die Ergebnisse eines 2016 unternommenen Brandversuchs, wonach der gefesselte Jalloh mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sei.

Dass der Oberstaatsanwalt eine Vertuschungstat bis zum Mord in Betracht zog, war bereits Mitte November bekannt geworden. Dieser Verdacht war zunächst allein auf das Obduktionsergebnis bezogen worden, wonach Jalloh schwere Verletzungen am Kopf aufwies, die darauf hindeuteten, dass er von Polizisten geschlagen worden sein könnte. Neu ist nun die Verbindung zu den früheren Todesfällen.

Nachdem Bittmann Zweifel an der Unfallthese geäußert hatte, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt das Verfahren im vergangenen Jahr der Dessauer Staatsanwaltschaft entzogen und den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Diese stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober ein. Halles leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer begründete dies damit, dass das Verfahren "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben" habe. An der Unfallthese gibt es aber weiterhin massive Zweifel.

Linke fordert Untersuchungsausschuss - und Rücktritt der Ministerin

Nach den neuen Enthüllungen forderte die Linken-Fraktion in Sachsen-Anhalt am Donnerstag einen Untersuchungsausschuss. Der Landtag sei über den Stand der Ermittlungen mehrmals falsch informiert worden, kritisierte die Innenexpertin der Fraktion, Henriette Quade. Zudem sei der Mordthese viel zu lange nicht nachgegangen worden. „Juristische Aufklärung ist ebenso notwendig wie politische“, sagte Quade.

Die Linken-Politikerin verlangte auch den Rücktritt von Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU). Dem Rechtsausschuss sei vorenthalten worden, dass die Staatsanwaltschaft auch ein Fremdverschulden in Betracht gezogen habe. Keding trage dafür die Verantwortung.

Initiative will Ermittlungen der Bundesanwaltschaft erreichen

Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ erstattete bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Mordanzeige gegen einen Polizisten. Die Ermittlungen seien in den Vergangenheit trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen, unsachgemäßen Tatortermittlungen und offenkundig manipulierter Beweismittel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten „gemeinschaftlich boykottiert“ worden, begründete die Initiative ihren Schritt. Die Anzeige richtet sich gegen den Polizeibeamten S., der zusammen mit einem Kollegen Jalloh am 7. Januar 2005 in Gewahrsam genommen hatte.

Auf Ermittlungen des Generalbundesanwalts drängt offenbar auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner. In einer Anfrage an die Bundesregierung will sie wissen, ob die Karlsruher Behörde wusste, dass der Dessauer Oberstaatsanwalt auch einen Mord zwecks Vertuschung für hält, als sie die Übernahme der Ermittlungen ablehnte. (Tsp, AFP, dpa, epd)

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