zum Hauptinhalt
Rennen auf öffentlichen Straßen sind als Ordnungswidrigkeit verboten. Jetzt soll daraus eine Straftat werden.

© Patrick Pleul / picture alliance / dpa

Urteil zu Rasern von Köln: Mehr Härte gegen das Tempo

Der Bundesgerichtshof fordert, nach illegalen Autorennen zu prüfen, ob Haftstrafen vollstreckt werden müssen statt sie auf auf Bewährung zu verhängen. Ein Fingerzeig - auch für die Raser vom Ku'damm.

Sie sind nicht vorbestraft, haben Schulabschlüsse und leben in geregelten Verhältnissen; brave Jungs. So kamen Firat M. und Erkan F. um die Haft herum, nachdem sie im Frühjahr 2015 auf dem Weg zu den Rheinterrassen in Köln-Deutz einen tödlichen Unfall verursacht hatten. Zwei Jahre sowie ein Jahr und neun Monate wegen fahrlässiger Tötung, lautete das Urteil – aber nur auf Bewährung. Und das, obwohl sich im Prozess vor dem Landgericht erwies, dass sich die beiden in PS-starken Autos ein Kräftemessen geliefert hatten.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafurteil teilweise aufgehoben. Es deutet sich an, dass die Richter eine härtere Gangart einlegen, wenn es um Wettrennen auf öffentlichen Straßen geht. Das Landgericht muss nun neu entscheiden, ob es bei der Bewährung bleibt. Es läuft darauf hinaus, dass die beiden ihr geregeltes Leben womöglich doch noch für einen Aufenthalt im Gefängnis unterbrechen müssen.

Drei Tage später stirbt die junge Frau

Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten waren in einem BMW mit 171 und einem Mercedes mit 223 PS unterwegs. Bei einem Ampelstopp verständigen sie sich auf ein verhängnisvolles Kräftemessen. Zeugen berichten später, wie beide mit quietschenden Reifen drängelnd und Stoßstange an Stoßstange um Strecke kämpften. Erkan F., der BMW-Fahrer, verliert in einer lang gezogenen Linkskurve bei Tempo 95 die Kontrolle über sein Fahrzeug, bedrängt vom Verfolger. Der Wagen schleudert von der Fahrbahn, dreht sich um 180 Grad und erfasst die 19 Jahre alte Jurastudentin Miriam S. auf ihrem Fahrrad. Die junge Frau stirbt drei Tage später im Krankenhaus.

Als „Kölner Raser-Prozess“ findet das Verfahren bundesweit Aufmerksamkeit. Ein Lastwagenfahrer berichtet, dass die beiden auf ihn den Eindruck Verrückter gemacht hätten. Die Mutter der Getöteten zeigt Fotos ihrer Tochter auf der Intensivstation. „Die Täter sollen sehen, was sie angerichtet haben.“ Trotzdem wird es nur eine Bewährungsstrafe. Eine Verabredung zum Rennen können die Richter nicht erkennen. Es sei mehr eine spontane Aktion gewesen, heißt es.

Milde war fehl am Platz, meinen die Bundesrichter

In die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz können sich die Bundesrichter nicht mehr einschalten. In der Revision stehen nur mögliche Rechtsfehler im Urteil zur Debatte. Dazu kann allerdings auch gehören, dass fehlerhaft Fakten übersehen wurden. Dies ist auch jetzt der Hebel in der Entscheidung des BGH. Denn laut Gesetz sollen im Regelfall nur Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Strafen bis zu zwei Jahren müssen „besondere Umstände“ hinzutreten, durch welche die Milde gerechtfertigt erscheint.

Hier hätten die Kölner Richter statt Milde Härte zeigen sollen, meint der BGH. Schließlich hätten die Täter gleich mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten vorsätzlich begangen, darunter einen Verstoß gegen das in der Straßenverkehrsordnung geregelte Rennverbot. Sie hätten die Gefahrenlage durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt. „Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben.“ Außerdem hätten die Kölner Richter sich im Urteil auf andere tödliche Unfälle wegen Rasens bezogen und deshalb erörtern müssen, ob eine Vollstreckung der Strafe nicht allein „zur Verteidigung der Rechtsordnung“ geboten gewesen sei.

Bundesländer klagen seit Jahren über die Szene

Der Gesetzgeber will in dieser Angelegenheit ebenfalls die Rechtsordnung verteidigen. Erst vergangene Woche hat der Bundestag eine neue Strafvorschrift verabschiedet, die illegale Rennen mit Haft bedroht. Laut Straßenverkehrsordnung wird bisher nur ein Bußgeld fällig. Es ist eine Initiative der Bundesländer, die schon seit Jahren darüber klagen, dass sich hier eine Szene entwickelt habe, die für andere Verkehrsteilnehmer bedrohlich geworden sei. Die Vorbilder sind international. Als „Streetracing“ haben die Rennen in den USA eine lange Tradition. Aus Schweden kommt „Speedrunning“, bei dem Fahrer die Zeit stoppen, in der sie unabhängig voneinander von einem festgelegten Start- zu einem festgelegten Zielpunkt gelangen. Japan soll Herkunftsland des „Drift Racing“ sein, bei dem die Gefährte mit rauchenden Reifen durch Kurven schleudern.

Nehmen Fahrer den Tod ihres Opfers in Kauf?

Womöglich gehen ungezählte Todesopfer auf das Konto solcher Wettbewerbe, die in polizeilichen Ermittlungen nur als „Unfallursache: Überhöhte Geschwindigkeit“ auftauchen. Wie es aussieht, werden Polizei und Justiz aufmerksamer und schöpfen vorhandene Gesetze aus. Ein Beispiel dafür ist auch das Urteil des Landgerichts Berlin. Zwei Raser, die im Februar 2016 gemeinschaftlich einen anderen Autofahrer getötet haben sollen, erhielten eine lebenslange Strafe. Das Urteil lautete auf Mord, weil die Männer ihre Fahrzeuge als „gemeingefährliches Mittel“ verwendet haben sollen. Dass die Männer den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen, ihn also vorsätzlich und nicht nur fahrlässig getötet haben sollen, markiert einen Wendepunkt in der Rechtsprechung. Auch dieser Fall liegt dem BGH vor. Bestätigt er das Urteil, wäre die Diskussion darüber eröffnet, was die Kölner Raser von denen in Berlin so grundsätzlich unterscheiden soll, um die Differenz im Strafmaß zu rechtfertigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false