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Stein des Anstoßes: Zitat in "Die Kohl-Protokolle"

© dpa/Britta Pedersen

Update

Streit um Zitate: Landgericht spricht Kohl eine Million Euro Schadenersatz zu

Altkanzler Helmut Kohl verlangte fünf Millionen Euro Schadenersatz für Zitate im Buch „Die Kohl-Protokolle“ von Ghostwriter Heribert Schwan und anderen. Eine Millionen bekommt er.

Im Rechtsstreit um Tonbandmitschnitte von Helmut Kohl (CDU) hat das Landgericht Köln dem Altkanzler eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Im Kern geht es in dem Zivilprozess um Kohl-Zitate aus dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" von Kohls Ex-Biograf Heribert Schwan, Kohl sieht sich durch die Veröffentlichung der Zitate in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Das Landgericht Köln hatte bereits zuvor deutlich gemacht, dass es einen grundsätzlichen Anspruch des 87 Jahre alten Altkanzlers (im Amt von 1982-1998) sieht. Zu der geforderten Millionensumme haben sich die Richter bisher allerdings nicht geäußert.

In dem Verfahren geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014 im Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.

Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das „Vermächtnis“-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Das Buch wurde ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich gewesen seien und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt.

Schwan dagegen sagt, er habe die Gespräche als Journalist geführt und deshalb auch Zugriffsrecht. Zudem habe Kohl immer, wenn er etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, darauf bestanden, dass der Kassettenrekorder ausgeschaltet wurde. (dpa, AFP)

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