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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe eröffnet am 17.01.2018 die mündliche Verhandlung zum Streikrecht für Beamte.

© dpa/ Uli Deck

Streikrecht für Beamte: Die Klagen zielen auf die Modernisierung des Staates

Der Staat hat selbst daran mitgewirkt, die "Unteilbarkeit des Beamtentums" zu beschädigen. Das Streikrecht für Lehrer ist daher nur zwangsläufig ins Gerede gekommen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Weil die regierende Politik sich regelmäßig scheut oder zögert, Gewohn- und Gewissheiten infrage zu stellen, fällt diese Aufgabe allzu häufig Gerichten zu. Die Diskussion um die Festsetzung der Grundsteuer ist dafür ein Beispiel, tags darauf folgte ein zweites. Das Bundesverfassungsgericht beugt sich seit Mittwoch über das Berufsbeamtentum, zum wiederholten Male. Doch anders als früher, als es meist darum ging, den zur Treue verpflichteten Staatsdienern einen gerechten Anspruch auf Unterhalt zu sichern, steht nun Größeres auf dem Spiel. Bundesinnenminister Thomas de Maizière nennt es schlicht die „Unteilbarkeit des Berufsbeamtentums“.

Es liegen Verfassungsbeschwerden von Lehrerinnen und Lehrern vor, die streiken wollten, aber – als Beamte – nicht durften. Weil sie es trotzdem taten, setzte es Disziplinarmaßnahmen. Nun stellen sie die Gretchenfrage des Beamtenstaats: Schließt Treue zum Dienstherrn Streik gegen ihn aus? Sie wurde lange als beantwortet angesehen, worin sich ein Problem von Gewissheiten zeigt: Sie machen bequem. Doch sie gelten nur so lange, wie niemand auf die Idee kommt, sie zu erschüttern.

Dafür ist es jetzt an der Zeit. Das Selbstverständnis des Berufsbeamtentums ist geprägt vom Pakt aus Pflicht und Versorgung. Wer sich bereit erklärt, sein Leben in den Staatsdienst zu stellen, hat im Gegenzug einen Anspruch auf Alimentation; Pension und Beihilfe zur Krankenversicherung plus Garantie der Bezüge aus dem letzten Amt. Funktion und Verwendung folgen dann öffentlichem Nutzen. Für viele erstrebenswert, für andere unvorstellbar. Jedenfalls traf Angebot stets auf Nachfrage. Das System ist bewährt.

Der Staat selbst hat daran mitgewirkt, die von de Maizière beschworene Unteilbarkeit des Beamtentums zu beschädigen. Indem er aus Kostengründen und unter Berufung auf die Allgemeinformel der Flexibilisierung für den Schuldienst Angestellte bevorzugte, teilte er die Lehrerschaft. Nun dämmert es den Verantwortlichen, dass billig später oft teuer kommen kann. Föderale Konkurrenz- und Neiddebatten sind das eine, tendenziell entwertete Selbst- und Berufsbilder im Widerstreit mit fordernden Eltern das andere. Und dies in einer Zeit, in der die Bildung als langfristig wichtigster Faktor der Wohlstandssicherung erkannt wurde.

Unterlagen zum Verfahren "Streikrecht für Beamte" stehen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Unterlagen zum Verfahren "Streikrecht für Beamte" stehen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa

Zwangsläufig ist das Streikrecht für Beamte ins Gerede gekommen

Es war zwangsläufig, dass damit auch ein Streikrecht für Beamte ins Gerede kam. Der Staat hat die Jobs für Kündbare geöffnet, weshalb auch die Unkündbaren anfingen, sich zu vergleichen. Es ist deshalb nicht ganz fair vom Innenminister, den Klägern und der sie unterstützenden Gewerkschaft Rosinenpickerei vorzuwerfen. Sie wollen nicht das Beste aus beiden Welten, sondern ein Berufsbeamtentum, das zukunftsfähig bleibt. Eine bewährte Institution kann sich nur weiter bewähren, wenn sie neue Anforderungen pariert.

Dazu zählt die Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das Streikrecht als Menschenrecht deklariert. Koalitionen eingehen und kollektiv für bessere Bedingungen die Arbeit niederlegen – auch dies ist eine bewährte Einrichtung. Wäre ihr die Anerkennung im Schuldienst aufgrund des beamtenrechtlichen Streikverbots nicht weithin versagt geblieben, wäre die Politik womöglich früher darauf aufmerksam geworden, welchen Stellenwert die Schulen für eine Gesellschaft einnehmen.

Staat und Verwaltung müssen funktionsfähig bleiben, halten die Regierenden dagegen. Ein unwiderlegbares Argument, soweit man Polizisten vor Augen hat, die Bürger schützen, die Feuerwehr, die Brände löscht, Techniker, die Computer am Laufen halten. Doch auch Behörden könnten in Teilbereichen so organisiert werden, dass Maßnahmen zum Arbeitskampf möglich werden – ohne Totalausfall.

Möglich sollte dies nicht oder jedenfalls nicht allein durch ein Urteil aus Karlsruhe werden, sondern durch einen längeren Prozess. Was am Berufsbeamtentum erhalten, was fortentwickelt werden muss, ist eine politische Aufgabe. Die Klagen sind kein Angriff auf den Staat, sie zielen auf seine Modernisierung.

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