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Naruto auf seinem Selfie, das die Naturschutorganisation Peta getwittert hat. Der Affe hatte die Kamera eines Fotografen entwendet und sich selbst abgelichtet.

© Peta Twitter

Peta-Klage wegen Affenselfie: Warum Naruto keinen Anspruch auf Tantiemen hat

Bildrechte für einen Affen, der ein Selfie von sich macht? Ist das verrückt oder folgerichtig? Nach deutschem Recht jedenfalls ist es undenkbar.

Von Fatina Keilani

Wer einen Hund totfährt, begeht Sachbeschädigung. Denn Tiere werden vom Recht wie Sachen behandelt. Tiere werden auch verkauft wie Sachen, man bekommt sie im Laden oder beim Züchter. Menschen nicht.

Trotzdem tun einige so, als ob man Tiere ähnlich wie Menschen behandeln müsste. Sie nennen sich Tierrechtler. Die militanten Tierschützer der Organisation Peta sind solche Tierrechtler. Sie tragen auch keine Wollpullover, weil Wolle mit Leiden verbunden ist. Die Aktivisten von Peta sind durch spektakuläre Aktionen bekannt geworden und schrecken auch nicht vor der Begehung von Straftaten zurück; in Brandenburg stiegen sie im Jahr 2008 nachts in Hühnerställe ein. Ihr neuester Coup: Sie klagen im Namen eines Affen darauf, diesem ein Urheberrecht an Fotos zuzusprechen, die er gemacht hat.

Wer sollte das Urheberrecht des Affen einfordern?

Ist das verrückt oder in sich folgerichtig? Das hieße ja, Tiere können nicht nur Eigentum sein, sondern auch Eigentum haben. Der Fall ging so: Vor Jahren schoss der australische Fotograf Nigel Slater Bilder in Indonesien. Er passte nicht allzu gut auf seine Kamera auf und ein neugieriger Affe, ein Schopfmakake, schnappte sich das Gerät. Der Affe verhielt sich höchst menschlich: Er machte Selfies.

Fotograf Slater machte ein Buch aus seinen Bildern und verwendete das Material aus seiner Kamera, darunter auch die Selfies des Makaken. Der übrigens auch einen Namen hat: Er heißt Naruto. (Tiere geben sich keine Namen; Menschen geben sich mitunter gerne Tiernamen.) Peta möchte nun, dass der Affe die Rechte an den Bildern bekommt.

Im deutschen Recht können nur Menschen Werke schaffen

Im deutschen Recht ist es undenkbar, einem Tier ein Urheberrecht zuzuerkennen. Auch in Amerika wies die Copyright-Behörde das Ansinnen zurück. Ein Werk könne nur von Menschen geschaffen werden. Doch wer weiß, was kommt? Amerikanische Gerichte haben schon öfter überraschende Entscheidungen gefällt. Die Sache liegt jetzt bei den Richtern in Kalifornien.

Und es erscheint durchaus vorstellbar, dass sich ein Wertewandel vollzieht, der in der nächsten Generation zu anderen Ergebnissen führt. In den sozialen Medien werden Hunde und Katzen vermenschlicht bis zum Gehtnichtmehr. Im deutschen Recht hat sich die Entwicklung sehr langsam vollzogen. 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen, 2003 wurde entschieden, dass Tiere zwar keine Sache sind, aber als solche zu behandeln sind. Die Entwicklung hat das leidensfreie, sich wohlfühlende Tier zum Ziel. Doch der Weg von hier zu eigenen Rechten für Tiere ist sehr weit und aus heutiger Sicht nicht vorstellbar. Wer sollte diese Rechte auch geltend machen?

Das Verhältnis der Deutschen zu Tieren ist gespalten

Im Denken vieler Deutscher sieht es anders aus als im Recht. Immer wieder setzen sie ihre Haustiere als Erben ein, zum Beispiel den Hund. Auch dies klappt nie – es gibt genügend Rechtsprechung dazu. Wie alles Menschliche, ist auch der Umgang mit dem Tier höchst zwiegespalten. Nach wie vor wird mit Schlachtvieh und Labortieren brutal umgegangen. Bevor man Tieren Rechte gibt, sollte man sie vielleicht erst mal gerechter behandeln.

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