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Meral K., so hieß es, sei bei dem NSU-Anschlag 2004 in der Keupstraße in Köln verletzt worden. Das stimmt offenbar nicht.

© dpa

NSU-Prozess: Nebenklägerin gibt es offenbar gar nicht

Schwer zu glauben: Im NSU-Prozess soll eine Nebenklägerin zugelassen worden sein, die es offenbar gar nicht gibt.

Der NSU-Prozess in München produziert eine bizarre Nachricht: Wie Spiegel-Online berichtet, existiert eine Nebenklägerin offenbar überhaupt nicht. Der Anwalt Ralph Willms hatte Meral K. als angebliches Opfer des Nagelbombenanschlags in der Köllner Keupstraße vertreten. Nun sagte Willms der Reporterin Wiebke Ramm, Frau K. sei "wahrscheinlich überhaupt nicht existent". Ihre "Existenz und Opfereigenschaft" sei ihm von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden.

Die offenbar nicht existierende Meral K. war mehrfach als Zeugin nach München geladen worden, aber nie erschienen. Anwalt Willms hatte dafür jeweils entsprechende Begründungen vorgebracht. Nach Angaben von Spiegel-Online hat er jetzt sein Mandat niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter gebeten. Zudem habe er Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Der NSU-Prozess begann im Mai 2013. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, die zum rechtsextremen Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gehörte. (Tsp)

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