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Beate Zschäpe am 1. September 2017 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.

© Peter Kneffel/dp

Update

NSU-Prozess in München: Anklage fordert lebenslänglich und Sicherungsverwahrung für Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft gibt Beate Zschäpe eine Mitschuld an allen zehn NSU-Morden. Wegen der besonderen Schwere der Schuld soll sie lebenslang in Haft.

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft nicht nur lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe, sondern auch eine anschließende Sicherungsverwahrung. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Die Anklage sieht besondere Schwere der Schuld. Die Gesamtstrafe könne nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Auch wenn Zschäpe kein einziges Mal selbst geschossen hat, wirft ihr die Bundesanwaltschaft eine Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen.

Insgesamt forderte Diemer für 14 dieser Verbrechen jeweils lebenslänglich. Es wurde erwartet, dass er später auf die Frage nach einer möglichen anschließenden Sicherungsverwahrung zu sprechen kommt.

Diemer sagte, Zschäpe sei ein „eiskalt kalkulierender Mensch“, für den Menschenleben keine Rolle spielten. Menschenleben seien ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen gegangen sei, sagte der Bundesanwalt.

Hohe Strafe für Helfer gefordert

Für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. forderte die Bundesanwaltschaft eine Strafe von zwölf Jahren Haft. E. habe sich fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wögen, begründete Bundesanwalt Herbert Diemer die überraschend hohe Strafforderung gegen den Neonazi.

Gleichzeitig beantragte die Anklage, wegen der drohenden hohen Strafe Haftbefehl gegen E. zu erlassen. Mit seiner Inhaftierung solle eine drohende Flucht verhindert werden, hieß es zur Begründung.

E. soll damit nach der Forderung der Anklagebehörde genauso lange ins Gefängnis wie der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben. Wohlleben wird das Beschaffen der Ceska-Pistole vorgeworfen, mit dem der NSU neun Migranten ermordet haben soll. "Im Ergebnis" seien die Tatbeiträge von Wohlleben und E. vergleichbar, sagte Diemer.

E. sei für das im Untergrund lebende NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "ein verlässlicher Anker" gewesen. "Auf ihn war unbedingter Verlass." Für den ebenfalls als NSU-Helfer angeklagten Holger G. forderte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft, für den mutmaßlichen Helfer Carsten S. drei Jahre Jugendhaft.

Willen zur „Tatherrschaft“

Die Anklage hatte an den vergangenen Prozesstagen argumentiert, Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Dabei habe sie Willen zur „Tatherrschaft“ gezeigt und „ein Drittel eines verschworenen Triumvirats“ gebildet.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe.

Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen. Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwaltschaft zuletzt argumentiert. (dpa)

Lesen Sie die Chronik des NSU-Prozesses unseres Reporters Frank Jansen hier.

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